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Sondereinstufung für einzelne LKW und Flotten im gewerblichen Güterverkehr und Werkverkehr

  • Existenzgründer stufen wir bei erstmaliger Zulassung in SF 5 ein.
  • Bei jungen Unternehmen die z.B. in SF 2 fahren, können wir mit Nachweis der Schadenquoten in SF 5 einstufen

Für die Angebotserstellung benötigen wir lediglich:

Unterlagen Existenzgründer:

  1. Gewerbeanmeldung
  2. Fahrzeugscheine
  3. Die gewünschte Zahlweise und den gewünschten Deckungsumfang (Vollkasko, GAP-Deckung, BBB-Schäden)

Unterlagen junge Unternehmen mit günstigem Schadenverlauf:

  1. Gewerbeanmeldung
  2. Fahrzeugscheine
  3. Aktuelle Beitragsrechnungen mit Ausweis des SFR
  4. Die gewünschte Zahlweise und den gewünschten Deckungsumfang (Vollkasko, GAP-Deckung, BBB-Schäden)
  5. Schriftliche Bestätigung der Schadenquoten. Gerne können wir diese mit einer Auskunftsvollmacht für Sie anfordern

Sondereinstufung jetzt sichern:

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:

02363 5675777 kfz@uvb24.de

Wir empfehlen den Einschluss der Betriebs- Brems- und Bruchschäden (BBB-Schäden)

Die Sonderkonditionen gelten nicht für Lieferwagen, Gefahrenguttransporte, Autotransporter und Selbstfahrervermietfahrzeuge

Direkte Ansprechpartner im Schadenfall – keine unpersönliche Hotline