Lkw Versicherung im gewerblichen Güterverkehr
Gewerblicher Güterverkehr bezeichnet den Transport fremder Waren und Güter z.B. durch Transportunternehmen, Speditionen und Kurierdienste.
Entdecken Sie unsere Sonderkonditionen für Einzelfahrzeuge im Güterverkehr sowie und für Flotten im Güter- und Werkverkehr.
Junge Unternehmen und Existenzgründer profitieren von unseren preiswerten Lösungen und Sondereinstufungen. Auch Flotten mit Vorschäden können wir teilweise günstiger anbieten als der Bestandsversicherer.
Existenzgründer ist, wer erstmalig innerhalb von 18 Monaten ein Fahrzeug auf die Firma zulässt.
Benötigte Unterlagen für die Angebotserstellung:
Flotten und Einzelfahrzeuge:
- Fahrzeugscheine
- Aktuelle Beitragsrechnung mit Ausweis des SFR
- Gewünschte Zahlweise und Deckungsumfang (Vollkasko, GAP-Deckung, BBB-Schäden)
- Schriftliche Bestätigung der Schadenquoten ab 2020. Gerne können wir diese mit einer Auskunftsvollmacht* für Sie anfordern
Unterlagen junge Unternehmen mit günstigem Schadenverlauf:
- Gewerbeanmeldung
- Fahrzeugscheine
- Aktuelle Beitragsrechnungen mit Ausweis des SFR
- Die gewünschte Zahlweise und den gewünschten Deckungsumfang (Vollkasko, GAP-Deckung, BBB-Schäden)
- Schriftliche Bestätigung der Schadenquoten. Gerne können wir diese mit einer Auskunftsvollmacht* für Sie anfordern
Unterlagen Existenzgründer:
- Gewerbeanmeldung
- Fahrzeugscheine
- Die gewünschte Zahlweise und den gewünschten Deckungsumfang (Vollkasko, GAP-Deckung)
Angebotsanforderung - Ganz einfach
Senden Sie uns die oben genannten Unterlagen einfach per Mail an:
kfz@uvb24.deWir senden Ihnen dann umgehend Ihr individuelles Angebot zurück.
Bitte geben Sie für Rückfragen immer Ihre Rufnummer und E-Mailadresse an!
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*Informationen zur Auskunftsvollmacht:
Mit der Auskunftsvollmacht fordern wir den Schadenverlauf bei Ihrem Versicherer an. Die Angaben werden für die Angebotserstellung zwingend benötigt.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir auf Basis dieser Vollmacht nur Auskünfte einholen dürfen. Darüber hinaus haben wir keine Befugnisse und werden auch nicht Betreuer Ihrer Verträge. Erst wenn Sie nach der Angebotsunterbreitung mit mir zusammenarbeiten möchten, müsste eine umfassendere Betreuungsvollmacht vereinbart werden. Aber auch das passiert nicht automatisch sondern nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
Diese Auskunftsvollmacht ist nur für die Dauer der Angebotsunterbreitung gültig, längstens jedoch für 6 Monate. Danach erlischt sie wieder automatisch. Zusätzlich kann die Vollmacht jederzeit, ohne Einhaltung von Fristen und ohne Angabe von Gründen von Ihnen formlos bspw. per Mail widerrufen werden.
Bitte senden Sie uns die Auskunftsvollmacht unterschrieben per Mail zu.