Sondereinstufung für einzelne LKW und Flotten im gewerblichen Güterverkehr und Werkverkehr
- Existenzgründer stufen wir bei erstmaliger Zulassung in SF 4 ein.
- Bei jungen Unternehmen die z.B. in SF 2 fahren, können wir mit Nachweis der Schadenquoten in SF 4 einstufen
Für die Angebotserstellung benötigen wir lediglich:
Unterlagen Existenzgründer:
- Gewerbeanmeldung
- Fahrzeugscheine
- Die gewünschte Zahlweise und den gewünschten Deckungsumfang (Vollkasko, GAP-Deckung,
BBB-Schäden)
Unterlagen junge Unternehmen mit günstigem Schadenverlauf:
- Gewerbeanmeldung
- Fahrzeugscheine
- Aktuelle Beitragsrechnungen mit Ausweis des SFR
- Die gewünschte Zahlweise und den gewünschten Deckungsumfang (Vollkasko, GAP-Deckung,
BBB-Schäden) - Schriftliche Bestätigung der Schadenquoten. Gerne können wir diese mit einer Auskunftsvollmacht für Sie anfordern
Wir empfehlen den Einschluss der Betriebs- Brems- und Bruchschäden (BBB-Schäden)
Die Sonderkonditionen gelten nicht für Lieferwagen, Gefahrenguttransporte, Autotransporter und Selbstfahrervermietfahrzeuge
Direkte Ansprechpartner im Schadenfall – keine unpersönliche Hotline