Fristen bei Versicher- und Tarifwechsel - Leitfaden Antragstellung
Wechsel zum 01.01.2021
Ihr Vertag endet zum 01.01.2021, dann müssen Sie spätestens am 30.11.2020 kündigen oder einen Tarifwechsel durchführen. Die Kündigungsvorlage erhalten Sie nach der Antragstellung.
Bei einem Tarifwechsel muss der Vertrag nicht gekündigt werden.
Bei einem Versicherer- oder Tarifwechsel zum 01.01.2021 bitte das Feld „Versicherer/Tarif zum 01.Januar 2021 wechseln“ anklicken:
Wechsel unterjährig
Ihr Vertragsablauf ist nicht der 01.01.2021, dann müssen Sie vier Wochen vor Vertragsablauf kündigen oder den Tarifwechsel durchführen. In diesem Fall bitte nicht das Feld „Versicherer/Tarif zum 01.Januar 2021 wechseln“ anklicken:
Wechsel nach Beitragserhöhung
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen und einen Versichererwechsel durchführen. Den Tarifwechsel können Sie auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beantragen.
Beispiel:
Sie erhalten am 10.11.2020 die Beitragsrechnung zum 01.01.2021. Die Kündigung kann noch am 31.12.2020 erfolgen. Einen Tarifwechsel können Sie noch am 31.12.2022 durchführen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Vertrag nicht zu kurzfristig zu kündigen.
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