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Die neuen Lkw KFZ Tarife sind da! Höhere Rabatte und interessante Sondereinstufungen für Einzelfahrzeuge und Flotten

 

Sie haben die neue Beitragsrechnung für Ihr Fahrzeug erhalten?

Ihre KFZ Versicherung wird teuer? Das muss nicht sein…


 

So einfach geht's…

Klicken Sie auf unsere Seite www.versicherungsvergleich-lkw.de in dem ersten Feld auf „Vergleich starten“. In dem Fenster, das sich dann öffnet, klicken Sie in der oberen Menüleiste auf „Login“ und geben Ihre Zugangsdaten ein. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr kennen, können diese einfach per Mail angefordert werden. Nutzen Sie hierzu den Link weiter unten.

Der Rechner hat Ihre Berechnung noch gespeichert! Sie müssen lediglich den Versicherungsbeginn ändern (z.B. 01.01.2021) und Ihre neue SF-Klasse eintragen. Die neue SF Klasse können Sie Ihrer letzten Beitragsrechnung entnehmen.

Sie können Ihre KFZ Versicherung nun ganz einfach berechnen, vergleichen, und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Oder Sie bleiben bei Ihrem Versicherer und wechseln einfach den Tarif.

Jetzt starten:


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Schritt1: Vergleich starten

Schritt2: Auf LOGIN klicken

Schritt3: Anmelden oder neues Passwort holen



 

Fristen bei Versicher- und Tarifwechsel - Leitfaden Antragstellung

Wechsel zum 01.01.2021
Ihr Vertag endet zum 01.01.2021, dann müssen Sie spätestens am 30.11.2020 kündigen oder einen Tarifwechsel durchführen. Die Kündigungsvorlage erhalten Sie nach der Antragstellung. Bei einem Tarifwechsel muss der Vertrag nicht gekündigt werden.

Bei einem Versicherer- oder Tarifwechsel zum 01.01.2021 bitte das Feld „Versicherer/Tarif zum 01.Januar 2021 wechseln“ anklicken:

Schritt3: Anmelden oder neues Passwort holen

 

 

Wechsel unterjährig
Ihr Vertragsablauf ist nicht der 01.01.2021, dann müssen Sie vier Wochen vor Vertragsablauf kündigen oder den Tarifwechsel durchführen. In diesem Fall bitte nicht das Feld „Versicherer/Tarif zum 01.Januar 2021 wechseln“ anklicken:

Schritt3: Anmelden oder neues Passwort holen

 

Wechsel nach Beitragserhöhung
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen und einen Versichererwechsel durchführen. Den Tarifwechsel können Sie auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beantragen.

Beispiel:
Sie erhalten am 10.11.2020 die Beitragsrechnung zum 01.01.2021. Die Kündigung kann noch am 31.12.2020 erfolgen. Einen Tarifwechsel können Sie noch am 31.12.2022 durchführen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Vertrag nicht zu kurzfristig zu kündigen.

 



 

Impressum

UVB Versicherungsmakler e.K.

Pahlenort 21
45711 Datteln

Fon: 02363 / 5 675 777
E-Mail: info@uvb24.de
Internet www.uvb24.de

Unser vollständiges Impressum finden Sie hier

Registergericht: Amtsgericht Recklinghausen
Registernummer: HRA 3712

Finanzamt: Recklinghausen
Steuernummer 340/5351/0570

Registerstelle: Industrie- und Handelskammer Nord
Registernummer: D-9VWJ-8FKOP-58

   

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