FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Lkw-Versicherung

Unterschied Werkverkehr (WKZ 251, 351) zu gewerblicher Güterverkehr (WKZ 261 / 361)?

Der Unterschied zwischen den WKZ* 251/351 (Werkverkehr) und WKZ 261/361 (gewerblicher Güterverkehr) ist klar geregelt:

Werkverkehr:

Beförderung von eigenen Gütern (Beispiele: Handwerksbetriebe, Privatpersonen)

Gewerblicher Güterverkehr:

Beförderung fremder Güter gegen Entgelt (Beispiele: Kurierdienste, Spediteure)

*WKZ bedeutet „Wagniskennziffer“.
Weitere Informationen zur Wagnigskennziffer (WKZ) erhalten Sie hier

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