FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Lkw-Versicherung
Unterschied Werkverkehr (WKZ 251, 351) zu gewerblicher Güterverkehr (WKZ 261 / 361)?
Der Unterschied zwischen den WKZ* 251/351 (Werkverkehr) und WKZ 261/361 (gewerblicher Güterverkehr) ist klar geregelt:
Werkverkehr:
Beförderung von eigenen Gütern (Beispiele: Handwerksbetriebe, Privatpersonen)Gewerblicher Güterverkehr:
Beförderung fremder Güter gegen Entgelt (Beispiele: Kurierdienste, Spediteure) *WKZ bedeutet „Wagniskennziffer“.
Weitere Informationen zur Wagnigskennziffer (WKZ) erhalten Sie hier