FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Lkw-Versicherung
Kann ich meinen bestehenden SFR von einem PKW auf einen LKW über 3,5t im Werk-/ Privatverkehr oder auf einen LKW im gewerblichen Güterverkehr übertragen?
Die Übertragung des SFR* z.B. von einem Pkw auf einen Lkw über 3,5t ist nicht möglich - da es sich hierbei um verschiedene Fahrzeuggruppen handelt.
Innerhalb einer Fahrzeuggruppe kann der SFR übertragen werden!
Aber die Übertragung auf eine höhere Fahrzeuggruppe ist nicht möglich (z.B. von Gruppe 1 auf 2).
Die jeweiligen Fahrzeuggruppen finden Sie nachstehend:
Gruppe 1
- PKW
- Leichtkrafträder
- Krafträder
- Camping-KFZ
- Lkw bis 3,5t im Werkverkehr/ Privatverkehr
- Stapler
- Kranken- und Leichenwagen
Gruppe 2
- Taxen
- Mietwagen
- Lkw über 3,5t im Werkverkehr
- Zugmaschinen im Werkverkehr
Gruppe 3
- LKW und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr und Umzugsverkehr
- Kraftomnibusse
- Abschleppwagen
*SFR bedeutet „Schadenfreiheitsrabatt“
Weitere Informationen zur Schadenfreiheitsrabatt (SFR) erhalten Sie hier