FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Lkw-Versicherung

Kann ich meinen bestehenden SFR von einem PKW auf einen LKW über 3,5t im Werk-/ Privatverkehr oder auf einen LKW im gewerblichen Güterverkehr übertragen?

Die Übertragung des SFR* z.B. von einem Pkw auf einen Lkw über 3,5t ist nicht möglich - da es sich hierbei um verschiedene Fahrzeuggruppen handelt.

Innerhalb einer Fahrzeuggruppe kann der SFR übertragen werden!
Aber die Übertragung auf eine höhere Fahrzeuggruppe ist nicht möglich (z.B. von Gruppe 1 auf 2).

Die jeweiligen Fahrzeuggruppen finden Sie nachstehend:

Gruppe 1

  • PKW
  • Leichtkrafträder
  • Krafträder
  • Camping-KFZ
  • Lkw bis 3,5t im Werkverkehr/ Privatverkehr
  • Stapler
  • Kranken- und Leichenwagen

Gruppe 2

  • Taxen
  • Mietwagen
  • Lkw über 3,5t im Werkverkehr
  • Zugmaschinen im Werkverkehr

Gruppe 3

  • LKW und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr und Umzugsverkehr
  • Kraftomnibusse
  • Abschleppwagen

*SFR bedeutet „Schadenfreiheitsrabatt“
Weitere Informationen zur Schadenfreiheitsrabatt (SFR) erhalten Sie hier

Zurück