UVB Versicherungslexikon
Fahrer(kreis)
Der Fahrerkreis definiert feste Personen, die berechtigt sind das versicherte Fahrzeug zu führen.
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Einzelfahrer: Nur der Versicherungsnehmer darf das Fahrzeug führen
- Festgelegter Fahrerkreis: Alle namentlich genannten Personen sind berechtigt das versicherte Fahrzeug zu führen. Diese Möglichkeit eignet sich insbesondere für Paare und Familien.
- Beliebiger Fahrerkreis mit bekannten Altersgrenzen: Alle Personen in den angegebenen Altersgrenzen sind mit Einverständnis des Versicherungsnehmers berechtigt das Fahrzeug zu führen
- Beliebiger Fahrerkreis ohne bekannte Altersgrenzen: Jede Person darf mit Einverständnis das Fahrzeug des Versicherungsnehmers führen
Der Beliebige Fahrerkreis eignet sich insbesondere für Firmen, in denen alle Mitarbeiter die Fahrzeuge Führen dürfen.
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