UVB Versicherungslexikon
Fahrerschutz
Der Fahrerschutz deckt Personenschäden ab, die berechtigte Fahrer im Zusammenhang des Führend des versicherten Fahrzeugs erleiden. Die Entschädigungsgrenze basiert auf der Krafthaftpflichtversicherung .
Die Fahrerschutzversicherung kann gleichzeitig mit der Krafthaftpflichtversicherung angeschlossen werden.
Der Fahrerschutz ist eine optionale Zusatzleistung innerhalb der Kfz-Versicherung, die in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Während Insassen bei einem Unfall in der Regel über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgesichert sind, geht der Fahrer häufig leer aus - insbesondere dann, wenn er selbst den Unfall verschuldet hat. Genau hier greift der Fahrerschutz.
Was leistet der Fahrerschutz?
Der Fahrerschutz übernimmt die Kosten für Personenschäden des Fahrers bei selbstverschuldeten Unfällen oder wenn kein Dritter haftbar gemacht werden kann. Zu den typischen Leistungen zählen:
- Erstattung von Heilbehandlungskosten
- Kosten für Reha- und Pflegeleistungen
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Renten bei dauerhafter Invalidität
- Hinterbliebenenleistungen im Todesfall
Die Leistungen orientieren sich in der Regel an denen, die der Fahrer erhalten würde, wenn ein Dritter haftbar wäre - vergleichbar mit einem Schadenersatzanspruch gegenüber einer fremden Haftpflichtversicherung.
Wann ist Fahrerschutz sinnvoll?
Der Fahrerschutz ist besonders dann sinnvoll, wenn:
- häufig allein gefahren wird
- der Fahrer als Hauptnutzer in der Familie gilt
- keine private Unfallversicherung besteht
- eine möglichst umfassende Absicherung bei Unfällen gewünscht ist
Gerade für Berufskraftfahrer oder Vielfahrer kann der Fahrerschutz eine existenzsichernde Ergänzung zur Kfz-Versicherung darstellen.
Fahrerschutz vs. Insassenunfallversicherung
Früher wurde oft auf die Insassenunfallversicherung zurückgegriffen, um auch den Fahrer abzusichern. Diese bietet jedoch meist nur pauschale Leistungen und zahlt unabhängig vom Verschulden. Der Fahrerschutz hingegen funktioniert nach dem Prinzip der Schadenersatzleistung und bietet deutlich umfangreicheren und individuelleren Schutz - allerdings nur bei unverschuldetem oder selbst verschuldetem Unfall, nicht bei Vorsatz.
Was ist zu beachten?
- Der Fahrerschutz greift nur für den im Vertrag benannten Fahrer oder den berechtigten Nutzer.
- Der Schutz ist fahrzeugbezogen, nicht personenbezogen.
- Vorsätzliche Handlungen und Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind in der Regel ausgeschlossen.
Der Fahrerschutz ist eine sinnvolle Ergänzung zur klassischen Kfz-Versicherung und bietet gerade für den Fahrer selbst eine Absicherungslücke, die sonst nur schwer zu schließen ist. Wer regelmäßig allein unterwegs ist oder auf umfassende Absicherung Wert legt, sollte diese Option bei der Tarifauswahl nicht außer Acht lassen.
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