UVB Versicherungslexikon
GAP-Deckung
Die GAP-Deckung kommt bei kreditfinanzierten oder geleasten Fahrzeugen zum Tragen.
Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung der Kaskoversicherung. Bei einem Totalschaden fängt die GAP-Deckung den entstehenden Restbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Leasing- oder Kreditrestwert auf.
Ein Fahrzeug verliert seinen Wert schneller, als der Leasing- oder Kreditrestwert sinkt.
Achtung: Die „normale“ GAP-Deckung ersetzt nicht die Anzahlung bei einem finanzierten Fahrzeug.
Für diesen Fall wurde das Produkt GAP24 entwickelt. Sie schließt nicht nur die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Leasing-/ Kreditrestwert, sondern ersetzt darüber hinaus auch die Anzahlung und weitere Kosten, die im Falle eines Totalschadens entstehen.
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