UVB Versicherungslexikon
Totalschaden
Bei einem Totalschaden unterscheidet man zwischen verschiedene Totalschadenarten.
Technischer Totalschaden
Das beschädigte Fahrzeug kann technisch nicht repariert werden. Das ist der Fall, wenn z.B. bei älteren Fahrzeugen die Ersatzteile nicht mehr hergestellt werden.
Dieser Fall tritt nur sehr selten ein.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt immer dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen.
Unter Reparaturkosten fallen u.a.:
- Kosten für Ersatzteile
- Kosten für den Ersatz von Betriebsmitteln, wie z.B. Motoröl
- Stundenlohn der KFZ-Werkstatt
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