UVB Versicherungslexikon
Hauptuntersuchung (HU)
Die Hauptuntersuchung stellt die regelmäßige Kontrolle der Verkehrstauglichkeit eines Fahrzeugs dar.
Fahrzeughalter sind zur regelmäßigen Hauptuntersuchung verpflichtet.
Fälligkeiten der Hauptuntersuchungen:
Neufahrzeuge müssen nach drei Jahren das erste Mal zur Hauptuntersuchung. Gemeint sind damit PKW bis 3,5 t. Danach gilt das HU-Intervall von zwei Jahren.
Krafträder: alle zwei Jahre
Wohnmobile < 3,5 t: Erste HU nach drei Jahren nach Neuzulassung. Folge HU jeweils nach zwei Jahren
Wohnmobile >3,5 t und <7,5 t: alle zwei Jahre
Wohnmobile > 7,5 t: einmal jährlich
Anhänger ungebremst bzw. <0,75 t: alle zwei jahre
Anhänger >0,75 t und <3,5 t: alle zwei Jahre
Anhänger > 3,5 t: einmal jährlich
Berechtigte Institutionen eine Hauptuntersuchung durchzuführen:
- DEKRA
- GTS
- GTÜ
- KÜS
- TÜV Hanse
- TÜV Nord
- TÜV Rheinland
- TÜV Süd
- TÜV Thüringen
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