Lkw Versicherungslexikon
Obliegenheiten
Obliegenheiten sind bestimmte Pflichten, die ein Versicherungsnehmer gegenüber seiner Kfz-Versicherung einhalten muss - sowohl vor als auch nach einem Schadensfall. Sie sind ein zentraler Bestandteil des Versicherungsvertragsrechts und dienen dazu, den Versicherer vor unzumutbaren Risiken oder Missbrauch zu schützen. Werden Obliegenheiten verletzt, kann das für den Versicherungsnehmer schwerwiegende Folgen haben, bis hin zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.
Unterscheidung: Vorvertragliche und vertragliche Obliegenheiten
Man unterscheidet zwischen:
- Vorvertraglichen Obliegenheiten: Diese bestehen bereits vor Vertragsabschluss. Hierzu gehört beispielsweise die Pflicht, alle geforderten Angaben im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
- Vertraglichen Obliegenheiten: Diese gelten während der Vertragslaufzeit und nach einem Schadenfall. Sie regeln z.B., wie man sich nach einem Unfall verhalten muss.
Typische Obliegenheiten in der Kfz-Versicherung
Zu den häufigsten Obliegenheiten zählen:
- Wahrheitsgemäße Angaben beim Versicherungsantrag (z.B. zum Halter, zum Fahrerkreis oder zur jährlichen Fahrleistung)
- Unverzügliche Anzeige eines Schadensfalls gegenüber dem Versicherer
- Mitwirkung bei der Aufklärung des Schadenhergangs
- Keine eigenmächtige Reparatur oder Entsorgung des Fahrzeugs vor Freigabe durch den Versicherer
- Bei Diebstahl: Pflicht zur Anzeige bei der Polizei
- Kein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder unter Alkohol-/Drogeneinfluss
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verstößt der Versicherungsnehmer gegen eine Obliegenheit, kann der Versicherer je nach Schwere der Pflichtverletzung:
- die Leistung kürzen (bei einfacher Fahrlässigkeit),
- die Leistung ganz verweigern (bei vorsätzlicher Verletzung),
- den Vertrag außerordentlich kündigen.
Die Folgen hängen stark davon ab, ob die Obliegenheitsverletzung vorsätzlich oder fahrlässig war und ob sie ursächlich für den Schaden oder die Schadenhöhe war.
Beispiel aus der Praxis
Ein Versicherungsnehmer verursacht einen Unfall, fährt aber vom Unfallort weg, ohne den Schaden zu melden. Obwohl der Schaden versichert wäre, verletzt der Fahrer damit eine zentrale Obliegenheit - die Pflicht zur Schadenmeldung und zur Aufklärung des Sachverhalts. Der Versicherer kann in diesem Fall berechtigt sein, die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern.
Obliegenheiten schützen beide Seiten
Obwohl sie auf den ersten Blick wie eine einseitige Belastung erscheinen, dienen Obliegenheiten letztlich auch dem Schutz des Versicherten: Sie helfen dabei, Missbrauch zu verhindern, das Risiko kalkulierbar zu halten und die Versicherungsbeiträge auf einem fairen Niveau zu halten. Wer seine Obliegenheiten kennt und einhält, sichert sich im Schadenfall den vollen Leistungsumfang seiner Kfz-Versicherung.
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