UVB Versicherungslexikon
Kündigungsfristen in der KFZ Versicherung
Ordentliche Kündigung:
Die gesetzliche Kündigungsfrist für die KFZ Versicherung beträgt einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Je nach Hauptfälligkeit [vier die Verlinkung zu Hauptfälligkeit setzen] variiert der Termin für die Kündigungsfrist.
Beispiel 1.:
Das Versicherungsjahr geht vom 01.01. d.J bis einschließlich zum 31.12. d.J.
Die Kündigung muss bis spätestens zum 30.11. d.J. schriftlich beim Versicherer eingegangen sein.
Beispiel 2:
Das Versicherungsjahr geht vom 13.08. d.J. bis einschließlich zum 12.08. d.n.J.
Die Kündigung muss spätestens bis zum 12.07. d.n.J. schriftlich beim Versicherer eingegangen sein.
Außerordentliche Kündigung:
Es gibt verschiedene Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Versicherungsvertrags:
- Kündigung nach einem Schadenereignis
Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem die Leistungspflicht des Versicherers anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt wurde.
Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden soll. - Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen.
Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrages. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam. - Kündigung bei Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass Sie mehr Leistungen erhalten, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung (Beitragsrechnung) kündigen.
Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Der Versicherer teilt ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Beispiel
Das Versicherungsjahr geht vom 01.01. d.J. bis einschließlich zum 31.12. d.J.
Sie erhalten am 15.11.2024 Ihre Beitragsrechnung mit einer Beitragserhöhung und ausgewiesenem Sonderkündigungsrecht.
Nun können Sie innerhalb eines Monats, bis zum 15.12. d.J. kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer schriftlich zugegangen sein - Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10 %, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
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