UVB Versicherungslexikon
Pflichtversicherungsgesetz
Pflichtversicherungsgesetz ist die Kurzbezeichnung für das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter.
Es verpflichtet jeden Halter eines Fahrzeugs innerhalb Deutschlands mindestens eine Haftpflichtdeckung vorzuweisen, bevor das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden darf.
Damit sollen Dritte vor finanziellen Einbußen durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen können, geschützt werden.
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