Lkw Versicherungslexikon
Pflichtversicherungsgesetz
Pflichtversicherungsgesetz (kurz: PflVG) ist die Kurzbezeichnung für das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter. Es verpflichtet jeden Halter eines Fahrzeugs innerhalb Deutschlands mindestens eine Haftpflichtdeckung vorzuweisen, bevor das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden darf.
Damit sollen Dritte vor finanziellen Einbußen durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen können, geschützt werden.
Das Pflichtversicherungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Versicherungspflicht von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Es verpflichtet Halter von Kraftfahrzeugen und Anhängern dazu, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um im Falle eines Schadens durch den Betrieb des Fahrzeugs Dritte wirksam abzusichern.
Ziele des Pflichtversicherungsgesetzes
Das Gesetz verfolgt vor allem zwei Ziele:
- Schutz Dritter: Geschädigte sollen im Falle eines Verkehrsunfalls zuverlässig und ohne langwierige Verfahren entschädigt werden - unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Schädigers.
- Verkehrssicherheit: Die Pflicht zur Versicherung soll sicherstellen, dass alle Fahrzeuge nur mit ausreichendem finanziellen Schutz am Straßenverkehr teilnehmen.
Wer ist betroffen?
Das Pflichtversicherungsgesetz gilt für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf öffentlichen Straßen geführt werden - unabhängig davon, ob es sich um private PKW, Lkw, Motorräder oder Anhänger handelt. Auch Fahrzeuge mit rotem oder Kurzzeitkennzeichen unterliegen der Versicherungspflicht.
Wichtige Regelungen des PflVG
- Versicherungspflicht: §1 PflVG schreibt vor, dass ein Kraftfahrzeug nur dann in Betrieb genommen werden darf, wenn für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht.
- Nachweispflicht: Die Versicherung muss durch eine eVB-Nummer nachgewiesen werden - insbesondere bei der Zulassung.
- Deckungsvorschriften: Die Versicherung muss bestimmte Mindestdeckungssummen aufweisen - z.B. 7,5 Mio. Euro für Personenschäden (Stand: 2024).
- Haftung der Versicherung: Nach §3 PflVG haftet der Versicherer direkt gegenüber dem Geschädigten, auch wenn der Versicherungsvertrag z.B. gekündigt oder nicht bezahlt wurde - solange kein Ausschluss vorliegt.
- Fahren ohne Versicherungsschutz: Wird ein Fahrzeug ohne gültige Haftpflichtversicherung betrieben, handelt es sich um eine Straftat (§6 PflVG), die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
Verhältnis zu anderen Versicherungsarten
Das Pflichtversicherungsgesetz betrifft ausschließlich die Haftpflichtversicherung. Freiwillige Kfz-Versicherungen wie die Teilkasko oder Vollkaskoversicherung sind davon nicht betroffen und bleiben optional.
Fazit
Das Pflichtversicherungsgesetz sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit im Straßenverkehr. Es schützt Geschädigte vor finanziellen Risiken und verpflichtet alle Fahrzeughalter zu einem Mindestmaß an Versicherungsschutz. Die Einhaltung dieser Pflicht ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit.
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