UVB Versicherungslexikon
Auslandsschadenschutz
Erleidet der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat.
Der Schaden wird so bezahlt, als sei der Unfallgegner beim Versicherer ebenfalls Haftpflicht versichert. Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche direkt beim Versicherer geltend machen.
Bitte beachten Sie die weiteren Details bei dem jeweiligen Versicherer.
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