Lkw Versicherungslexikon
Auslandsschadenschutz
Erleidet der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat.
Der Schaden wird so bezahlt, als sei der Unfallgegner beim Versicherer ebenfalls Haftpflicht versichert. Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche direkt beim Versicherer geltend machen.
Bitte beachten Sie die weiteren Details bei dem jeweiligen Versicherer.
Der Auslandsschadenschutz ist eine optionale Zusatzleistung in der Kfz-Versicherung, die vor allem bei Fahrten ins Ausland von großer Bedeutung ist. Er sorgt dafür, dass ein Unfall, der im Ausland durch einen fremden - also ausländischen - Unfallverursacher verursacht wurde, so reguliert wird, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet. Das bedeutet: Der eigene Versicherer übernimmt die Schadenregulierung zu deutschen Bedingungen, selbst wenn der Unfallverursacher nur einen unzureichenden oder gar keinen Versicherungsschutz hat.
Warum ist Auslandsschadenschutz wichtig?
In vielen europäischen Ländern gelten deutlich niedrigere gesetzliche Mindestdeckungssummen als in Deutschland. Kommt es dort zu einem Verkehrsunfall, bei dem man selbst nicht der Verursacher ist, kann es passieren, dass der Schaden nur teilweise ersetzt oder die Regulierung sehr schleppend erfolgt. Der Auslandsschadenschutz hilft, diese Risiken aufzufangen und bietet:
- Regulierung durch den eigenen Versicherer in deutscher Sprache und nach deutschem Recht,
- volle Schadenersatzleistung auch bei geringer Deckungssumme des ausländischen Unfallgegners,
- Schnellere und einfachere Abwicklung im Vergleich zur oft langwierigen Schadensabwicklung mit ausländischen Versicherungen.
Was deckt der Auslandsschadenschutz ab?
Der Schutz greift typischerweise bei:
- Verkehrsunfällen im Ausland (meist innerhalb Europas),
- klarer Alleinschuld des ausländischen Unfallgegners,
- nicht ausreichender Versicherungsleistung des Unfallverursachers.
Wichtig: Der Auslandsschadenschutz ersetzt keinen Vollkaskoschutz. Er greift ausschließlich bei unverschuldeten Unfällen, bei denen der Gegner nicht oder nur teilweise leisten kann.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich variiert je nach Versicherer. In der Regel ist der Auslandsschadenschutz innerhalb der Länder der Grünen Karte gültig, also vor allem in Europa. In außereuropäischen Ländern ist die Leistung meist ausgeschlossen. Es empfiehlt sich daher, vor Auslandsfahrten die genauen Bedingungen zu prüfen.
Besonderheiten für Lkw und Gewerbefahrzeuge
Für Unternehmen im Transport- und Logistikbereich, deren Lkw regelmäßig grenzüberschreitend unterwegs sind, ist der Auslandsschadenschutz ein essenzieller Bestandteil der Absicherung. Gerade bei hoher Kilometerleistung im europäischen Ausland ist das Risiko eines unverschuldeten Unfalls mit unzureichend versicherten Unfallgegnern hoch. Der Auslandsschadenschutz kann helfen, Ausfallzeiten, Werkstattkosten oder Rechtsstreitigkeiten im Ausland effizient zu überbrücken.
Fazit
Der Auslandsschadenschutz bietet ein hohes Maß an Sicherheit für Fahrten außerhalb Deutschlands. Er stellt sicher, dass man im Falle eines unverschuldeten Unfalls im Ausland nicht auf Kosten sitzen bleibt - selbst wenn der Unfallverursacher nur unzureichend versichert ist. Für Vielfahrer, Geschäftsreisende und Fuhrparkbetreiber ist diese Zusatzleistung eine sinnvolle Ergänzung zur regulären Kfz-Versicherung.
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