UVB Versicherungslexikon
Haftpflichtdeckung
Die Haftpflichtdeckung stellt nach dem Pflichtversicherungsgesetz eine Pflichtversicherung dar.
Ohne den Nachweis des Versicherungsschutzes durch eine eVB-Nummer können Sie kein Fahrzeug auf sich zulassen.
Versicherer können in seltenen Fällen einen Antrag auf die Haftpflichtdeckung ablehnen:
- Wenn der Versicherer das zu versichernde Risiko durch sachliche und örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan nicht zeichnet.
Einige Versicherer bieten z. B. keine Versicherungsmöglichkeiten für den gewerblichen Güterverkehr. Ein Antrag muss dementsprechend nicht zwingend angenommen werden
- Wenn der Antragssteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war und der Vertrag aus nachstehenden Gründen aufgehoben wurde:
- Der Vertrag wurde aufgrund Drohung und arglistiger Täuschung angefochten
- Vom Vertrag wurde wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder wegen Nichtzahlung des ersten Beitrags zurückgetreten
- Der Vertrag wurde wegen Nichtzahlung der Folgebeiträge oder nach einem Schadeneintritt gekündigt
Die Haftpflichtdeckung leistet bei Schäden, die einem Dritten zugefügt wurden.
Bei Eigenschäden kommen die Teilkasko und Vollkasko zum Tragen.
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