UVB Versicherungslexikon
Bergungskosten
Bergungskosten sind Kosten, die entstehen, wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall oder Schaden geborgen werden muss. Dazu gehören beispielsweise das Aufrichten eines umgestürzten Fahrzeugs, das Herausziehen aus einem Graben oder das Anheben mittels Kran.
Versicherungstechnische Bedeutung
In vielen Fällen werden Bergungskosten von der Kaskoversicherung übernommen. Voraussetzung ist in der Regel, dass ein versicherter Schaden vorliegt, etwa ein Unfall oder ein Unwetterschaden.
Die Kosten können erheblich sein, insbesondere bei schweren Nutzfahrzeugen oder bei komplizierten Bergungsmaßnahmen. Bei Lkw oder Sattelzügen kann der Einsatz von Spezialkränen oder mehreren Abschleppfahrzeugen erforderlich sein.
Bergung im gewerblichen Transport
Im gewerblichen Güterverkehr können Bergungskosten zusätzlich entstehen, wenn beispielsweise Ladung geborgen oder umgeladen werden muss.
Unterschied zu Abschleppkosten
Bergungskosten sind von den Abschleppkosten zu unterscheiden. Während die Bergung das Fahrzeug aus einer schwierigen Lage befreit, beschreibt das Abschleppen den Transport zur Werkstatt oder zum Betriebshof.
Viele Versicherungsverträge enthalten besondere Regelungen zur Übernahme dieser Kosten. Eine Prüfung der Vertragsbedingungen ist daher empfehlenswert.
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