UVB Versicherungslexikon
Gewerblicher Güterverkehr
Der gewerbliche Güterverkehr bezeichnet den geschäftsmäßigen Transport fremder Waren und Güter gegen Entgelt. Darunter fallen z.B. Liefer-/Kurierdienste und Spediteure.
Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr fallen ausschließlich unter die Fahrzeuggruppe 3.
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