UVB Versicherungslexikon
Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1
- und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
- TÜV-Prüfbericht
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
- Wenn nur ein Kennzeichenschild verloren oder gestohlen wurde, ist das noch vorhandene Kennzeichenschild mitzubringen
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
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