Lkw Versicherungslexikon
Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1
- und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
- TÜV-Prüfbericht
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
- Wenn nur ein Kennzeichenschild verloren oder gestohlen wurde, ist das noch vorhandene Kennzeichenschild mitzubringen
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
Der Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen ist für Fahrzeughalter nicht nur ärgerlich, sondern auch mit rechtlichen und versicherungstechnischen Konsequenzen verbunden. In Deutschland ist jedes Fahrzeug verpflichtet, gut sichtbare und fest montierte Kennzeichen zu führen. Fehlt ein Kennzeichen - sei es durch Diebstahl oder Verlust - darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr bewegt werden, bis der Missstand behoben ist.
Was tun bei gestohlenem Kennzeichen?
Wurde ein Kennzeichen gestohlen, ist der erste Schritt die polizeiliche Anzeige. Diese ist nicht nur aus strafrechtlicher Sicht wichtig, sondern wird auch von der Kfz-Versicherung sowie der Zulassungsstelle benötigt. Nach erfolgter Anzeige müssen folgende Schritte eingeleitet werden:
- Anzeige bei der Polizei erstatten (inkl. Aktenzeichen aufbewahren)
- Meldung an die Zulassungsstelle
- Beantragung neuer Kennzeichen
- Beantragung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1, falls diese ebenfalls entwendet wurde
Wichtig: Die Zulassungsstelle vergibt in der Regel ein neues Kennzeichen - das bisherige Kennzeichen wird dauerhaft gesperrt, um Missbrauch vorzubeugen.
Was tun bei verlorenem Kennzeichen?
Auch beim bloßen Verlust eines Kennzeichens - etwa durch unsachgemäße Befestigung oder einen Unfall - ist eine Neubeantragung erforderlich. In diesem Fall ist in der Regel keine polizeiliche Anzeige notwendig, jedoch kann die Zulassungsstelle eine eidesstattliche Erklärung fordern. Die weiteren Schritte entsprechen im Wesentlichen denen beim Diebstahl:
- Mit Personalausweis zur Zulassungsstelle gehen
- Verlust schriftlich erklären (ggf. eidesstattlich)
- Neues Kennzeichen beantragen
- Neuen Fahrzeugschein ggf. ebenfalls beantragen
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für neue Kennzeichen setzen sich zusammen aus:
- Verwaltungsgebühr der Zulassungsstelle (ca. 20-40 Euro)
- Prägung neuer Kennzeichenschilder (ca. 20-40 Euro je Schild)
- ggf. Kosten für neue Fahrzeugdokumente
Versicherungsschutz bei Kennzeichendiebstahl
Der Diebstahl von Fahrzeugteilen - und dazu zählen auch Kennzeichen - fällt grundsätzlich unter die Teilkaskoversicherung. Voraussetzung ist, dass eine solche Police besteht und der Diebstahl durch eine polizeiliche Anzeige nachgewiesen wird. In diesem Fall übernimmt die Teilkasko meist zumindest anteilig die Kosten für neue Schilder und ggf. für weitere Formalitäten. Eine Selbstbeteiligung ist dabei üblich.
Wichtige Hinweise für Fahrzeughalter
- Das Fahren ohne vollständiges Kennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Eine gute Befestigung der Kennzeichen mit Diebstahlsicherung kann präventiv wirken.
- Bei Leasing- oder Firmenfahrzeugen sollten Halter zusätzlich den Leasinggeber oder Fuhrparkmanager informieren.
Ob Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen - in beiden Fällen ist rasches Handeln gefragt, um rechtliche Folgen und Versicherungslücken zu vermeiden.
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