UVB Versicherungslexikon
Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherung ist ein zentraler Bestandteil der Fahrzeughaltung in Deutschland und dient der finanziellen Absicherung im Straßenverkehr. Sie schützt Fahrzeughalter und Dritte vor den wirtschaftlichen Folgen von Unfällen, Schäden oder Verlusten. Gesetzlich vorgeschrieben ist mindestens eine Haftpflichtversicherung - darüber hinaus können Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen abgeschlossen werden.
Die drei Hauptarten der Kfz-Versicherung
1. Kfz-Haftpflichtversicherung: Sie ist gesetzlich verpflichtend und deckt Schäden ab, die der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug Dritten zufügt - also Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ohne gültige Haftpflichtversicherung ist eine Zulassung des Fahrzeugs nicht möglich.
2. Teilkaskoversicherung: Diese freiwillige Zusatzversicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die durch äußere Einflüsse entstehen - etwa Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle, Brand oder Naturereignisse wie Sturm oder Hagel.
3. Vollkaskoversicherung: Neben dem Schutz der Teilkasko deckt sie auch selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismusschäden ab. Sie ist vor allem für neue oder hochwertige Fahrzeuge empfehlenswert.
Beiträge und Tarifgestaltung
Die Kosten für eine Kfz-Versicherung richten sich nach verschiedenen Faktoren, darunter:
- Typklasse und Regionalklasse des Fahrzeugs
- Schadenfreiheitsrabatt (SFR)
- Fahreralter und Nutzerkreis
- Fahrleistung pro Jahr
- Stellplatzart (Garage, Straße)
- Selbstbeteiligung in Kasko-Tarifen
Diese Angaben fließen in die Beitragsberechnung ein und beeinflussen den individuellen Tarif. Ein Vergleich verschiedener Anbieter kann dabei helfen, ein passendes Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Relevanz für Halter und Verkehrsteilnehmer
Die Kfz-Versicherung ist nicht nur ein gesetzlicher Pflichtbaustein, sondern sorgt auch für rechtliche und finanzielle Sicherheit. Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Prüfung, Regulierung oder Abwehr von Ansprüchen und schützt damit vor existenziellen Risiken.
Digitalisierung und Vertragsverwaltung
Viele Versicherer bieten heute Online-Verwaltungsportale oder Apps, über die Verträge abgeschlossen, geändert oder Schäden gemeldet werden können. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) hat dabei die klassische Versicherungs-Doppelkarte ersetzt und ermöglicht eine digitale Zulassung des Fahrzeugs.
Wissenswert
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist in der Regel zum Jahresende möglich, wenn die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingeht. Bei Beitragserhöhung, Fahrzeugwechsel oder nach einem Schaden besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht.
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