UVB Versicherungslexikon
Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen dienen für Probe- und Überführungsfahrten von einem abgemeldeten Fahrzeug. Alle Fahrten darüber hinaus sind verboten.
Die Kennzeichen können bei der Kfz-Zulassungsstelle erworben werden.
Die Geltungsdauer kann je bedarf variieren, ist jedoch für maximal fünf Tage möglich.
Kurzzeitkennzeichen sind nicht für Fahrzeuge möglich, die sich im Ausland befinden.
Die benötigten Unterlagen variieren je Zulassungsstelle. Bitte vergewissern Sie sich vorab, welche Unterlagen Sie für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen.
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