Lkw Versicherungslexikon
Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen dienen für Probe- und Überführungsfahrten von einem abgemeldeten Fahrzeug. Alle Fahrten darüber hinaus sind verboten.
Die Kennzeichen können bei der Kfz-Zulassungsstelle erworben werden. Die Geltungsdauer kann je bedarf variieren, ist jedoch für maximal fünf Tage möglich. Kurzzeitkennzeichen sind nicht für Fahrzeuge möglich, die sich im Ausland befinden.
Die benötigten Unterlagen variieren je Zulassungsstelle. Bitte vergewissern Sie sich vorab, welche Unterlagen Sie für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen.
Ein Kurzzeitkennzeichen eignet sich insbesondere für Fahrzeughalter, Händler oder Käufer, die ein nicht zugelassenes Fahrzeug vorübergehend im Straßenverkehr bewegen möchten. Das Kennzeichen beginnt immer mit der Ziffernfolge „04“.
Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen benötigt?
Ein Kurzzeitkennzeichen kommt in verschiedenen Situationen zum Einsatz:
- Probefahrt mit einem abgemeldeten oder nicht zugelassenen Fahrzeug
- Überführungsfahrt von einem Standort zum anderen, z.B. vom Verkäufer zum Käufer
- Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU) oder zur Werkstatt
Für längere Fahrten ins Ausland oder dauerhaftes Fahren im Ausland ist hingegen das Auslandsschadenschutz-Konzept oder ein sogenanntes Grenzversicherung-Kennzeichen nötig.
Voraussetzungen für die Zuteilung
Wer ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchte, benötigt:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- eine gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- ggf. vorhandene Fahrzeugunterlagen (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I)
Das Kennzeichen kann bei jeder deutschen Zulassungsstelle beantragt werden - unabhängig vom Wohnort.
Versicherungsschutz
Für die Dauer des Kurzzeitkennzeichens muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Diese wird üblicherweise als temporäre Police abgeschlossen und über eine eigene eVB-Nummer bestätigt. Eine Kaskoabsicherung (Teil- oder Vollkasko) ist meist nicht enthalten, kann aber gegen Aufpreis eingeschlossen werden.
Besonderheiten
- Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden - das heißt, es darf nur mit dem bei Antragstellung angegebenen Fahrzeug verwendet werden.
- Die Gültigkeit ist auf maximal fünf Tage beschränkt; das Ablaufdatum ist am rechten Rand des Kennzeichens sichtbar.
- Eine Rückgabe ist nicht erforderlich - das Kennzeichen erlischt automatisch mit Ablaufdatum.
- Fahrten ins Ausland sind nur mit Einschränkungen möglich, da nicht alle Länder Kurzzeitkennzeichen anerkennen.
Alternative: Rotes Kennzeichen
Für gewerbliche Fahrzeughändler oder Werkstätten gibt es als Alternative das rote Kennzeichen, das wiederverwendbar und nicht fahrzeuggebunden ist.
Das Kurzzeitkennzeichen bietet eine flexible Lösung für befristete Fahrzeugbewegungen, erfordert aber eine sorgfältige Planung, insbesondere im Hinblick auf Versicherung und Einsatzzweck.
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