UVB Versicherungslexikon
Fahrzeugbrief
Der Fahrzeugbrief, oder auch Zulassungsbescheinigung Teil 2, weist als amtliches Dokument immer den Halter eines Fahrzeugs, ggf. der vorherige Halter sowie die wichtigsten technischen Daten des Fahrzeugs. Weiterhin wird die Gesamtzahl der vorherigen Besitzer in dem Fahrzeugbrief ausgewiesen. Gemeinsam mit dem Fahrzeugschein bildet er seit 2005 die Zulassungsbescheinigung.
Achtung: Eigentümer, die Person, die im Kaufvertrag steht, und Halter, die Person, die im Fahrzeugbrief steht, müssen nicht identisch sein.
Der Fahrzeugbrief sollte nicht im Fahrzeug mitgeführt und für unberechtigte Dritte unzugänglich aufbewahrt werden.
Wir sind persönlich für Sie da!
Wir sind keine „Internet-Bude“, sondern seit 1997 ein Unternehmen im Ruhrgebiet –
mit echten Mitarbeiterinnen, die Ihnen weiterhelfen, Sie unterstützen und begleiten!
Was wir machen? –
Wir finden die günstigste Lkw-Versicherung für Sie!
Wenn Sie nicht wissen welcher Tarif / Versicherung für Sie in Frage kommt, rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gern weiter!
Wer wir sind – was wir tun
Erfahren Sie mehr über uns und unsere Arbeit: