UVB Versicherungslexikon
An- und Abmeldung
Anmeldung:
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2
- und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Bei Firmen:
- Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
- Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung in der Regel nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet.
Bei Erstmaliger Zulassung eines Fahrzeugs benötigen Sie nur die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief).
Abmeldung:
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2
- und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Kennzeichenschilder
Wenn das Fahrzeug nur vorübergehend außer Betrieb gesetzt wird (i.d.R. bis zu 18 Monaten), ruht der Versicherungsschutz. Das heißt, der Vertrag wird nicht beendet, sondern geht in eine Ruheversicherung über.
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Wer wir sind – was wir tun
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