UVB Versicherungslexikon
Mitversicherung
Mitversicherung bedeutet, dass neben dem Versicherungsnehmer weitere Personen oder Risiken in den bestehenden Versicherungsschutz einbezogen sind.
Beispiele in der Praxis
- Mitversicherte Fahrer in der Kfz-Versicherung
- Einbeziehung von Anhängern oder Aufliegern
- Mitversicherung von Mitarbeitern im Rahmen betrieblicher Tätigkeiten
Auswirkungen auf die Prämie
Die Erweiterung des Versicherungsschutzes kann Einfluss auf die Prämienhöhe haben, erhöht jedoch zugleich die Rechtssicherheit.
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