Lkw Versicherungslexikon
Sonderausstattung
Fahrzeug- und Zubehörteile werden beitragsfrei mitversichert bis zu einem vorgegebenen Wert.
Die einzelnen versicherten Fahrzeugteile werden in den allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB) der jeweiligen Gesellschaft beschrieben.
In der Kfz-Versicherung bezeichnet der Begriff Sonderausstattung alle Fahrzeugbestandteile, die nicht zur serienmäßigen Grundausstattung eines Fahrzeugs gehören und entweder ab Werk (bei Bestellung des Neuwagens) oder nachträglich eingebaut wurden. Sie kann sich erheblich auf den Wert des Fahrzeugs und damit auch auf die Versicherungsprämie sowie die Entschädigungsleistung im Schadensfall auswirken.
Was zählt zur Sonderausstattung?
Zur Sonderausstattung zählen unter anderem:
- Navigationssysteme
- Klimaanlage, Sitzheizung oder Standheizung
- Hochwertige Soundsysteme
- Sport- oder Komfortsitze
- Besondere Felgen oder Fahrwerke
- Anhängerkupplungen
- Sicherheits- oder Assistenzsysteme, sofern nicht serienmäßig
- Zusätzliche Lackierungen oder Beklebungen
Entscheidend ist, dass es sich um Ausstattung handelt, die über die werkseitige Serienausstattung des konkreten Fahrzeugmodells hinausgeht.
Unterschied zwischen werkseitiger und nachträglicher Sonderausstattung
Einige Versicherer unterscheiden zwischen werkseitiger Sonderausstattung (also ab Werk bestellbar und in der Fahrzeugrechnung enthalten) und nachträglich eingebauter Sonderausstattung. Letztere muss häufig separat angegeben und versichert werden, insbesondere wenn sie sicherheitsrelevant oder sehr hochpreisig ist.
Auswirkungen auf die Versicherung
Die Vollkasko- und Teilkaskoversicherung berücksichtigen bei der Schadensregulierung auch die Sonderausstattung, sofern sie korrekt angegeben wurde. Dabei ist wichtig:
- Der Wert der Sonderausstattung muss im Versicherungsvertrag angegeben sein.
- Unangemeldete oder nicht dokumentierte Sonderausstattung kann im Schadensfall zu einer geringeren Entschädigung führen.
- Eine nachträgliche Aufrüstung sollte der Versicherung gemeldet werden, um den Versicherungsschutz zu erhalten.
Beispiel: Sonderausstattung bei Diebstahl
Wird ein Fahrzeug gestohlen und die Sonderausstattung wurde nicht im Versicherungsvertrag berücksichtigt, ersetzt die Versicherung nur den Wert des Fahrzeugs in Serienausstattung. Hochwertige Extras bleiben dann unter Umständen unberücksichtigt.
Dokumentation ist entscheidend
Besonders bei teurer oder individueller Sonderausstattung sollte man auf eine lückenlose Dokumentation achten - z.B. durch Kaufbelege, Fotos oder Einbauquittungen. Im Streitfall kann dies über die Höhe der Entschädigung entscheiden.
Zusammenfassung
Sonderausstattung erhöht den Fahrzeugwert, kann aber nur dann im Schadenfall ersetzt werden, wenn sie korrekt bei der Versicherung angegeben wurde. Daher ist es empfehlenswert, alle werkseitigen und nachträglichen Zusatzausstattungen bei Vertragsabschluss oder nachträglichen Änderungen zu melden.
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