Lkw Versicherungslexikon
Nutzungsausfall
Der Begriff Nutzungsausfall bezeichnet in der Kfz-Versicherung den finanziellen Ausgleich dafür, dass ein unfallgeschädigtes Fahrzeug vorübergehend nicht genutzt werden kann. Anspruch darauf hat in der Regel der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, also nicht der Unfallverursacher. Der Nutzungsausfall soll den fehlenden Nutzen des eigenen Fahrzeugs kompensieren - insbesondere, wenn auf ein Ersatzfahrzeug verzichtet wird.
Voraussetzungen für einen Nutzungsausfallanspruch
Ein Nutzungsausfall wird nur unter bestimmten Bedingungen erstattet:
- Der Geschädigte ist auf ein Fahrzeug angewiesen.
- Es liegt ein unverschuldeter Unfall vor (Haftpflichtschaden).
- Der Geschädigte verzichtet auf einen Mietwagen.
- Das Fahrzeug war reparaturfähig oder ein gleichwertiger Ersatz musste beschafft werden.
Wird ein Mietwagen in Anspruch genommen, werden dessen Kosten entweder ersetzt oder es entfällt der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung - je nach Einzelfall und Wirtschaftlichkeit.
Höhe der Nutzungsausfallentschädigung
Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und dem sogenannten Nutzungsausfalltagessatz. Dieser wurde in Tabellen - wie der Schwacke-Tabelle oder der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch - festgelegt und orientiert sich an der Fahrzeugklasse. Typische Tagessätze liegen zwischen 25 und über 100 Euro pro Tag, je nach Fahrzeugwert und Komfortklasse.
Berechnung des Nutzungsausfalls
Die Entschädigung wird für die Dauer gezahlt, in der das Fahrzeug objektiv nicht nutzbar war - also während der Reparaturzeit oder bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Hierzu zählen:
- Die Zeit der Begutachtung und Schadenfeststellung
- Die tatsächliche Reparaturdauer oder Lieferzeit
- Gegebenenfalls Verzögerungen durch Ersatzteilbeschaffung
Wichtig ist, dass der Geschädigte den Ausfallzeitraum dokumentiert und zumutbar handelt, etwa indem er eine Reparatur nicht unnötig verzögert.
Anspruch bei wirtschaftlichem Totalschaden
Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden besteht unter Umständen Anspruch auf Nutzungsausfall - allerdings nur für die Dauer, die für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs benötigt wird. In der Regel wird dabei ein Zeitraum von 10 bis 14 Kalendertagen als angemessen angesehen.
Keine Nutzung - kein Nutzungsausfall
Wird das Fahrzeug ohnehin nicht genutzt - z.B. bei längerer Krankheit, Urlaub oder nachweislich fehlendem Nutzungsbedarf - entfällt der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Auch ein Zweitwagen kann dazu führen, dass kein echter Nutzungsausfall vorliegt.
Der Nutzungsausfall ist ein wichtiger Bestandteil der Schadenregulierung im Haftpflichtfall. Er sorgt dafür, dass der Geschädigte nicht nur für den Fahrzeugschaden, sondern auch für die fehlende Mobilität fair entschädigt wird - selbst wenn er bewusst auf ein Ersatzfahrzeug verzichtet.
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