UVB Versicherungslexikon
Verkehrshaftungsversicherung
Die Verkehrshaftungsversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die im Bereich der gewerblichen Güterbeförderung - insbesondere im Speditions- und Transportgewerbe - eine zentrale Rolle spielt. Sie schützt Transportunternehmen vor finanziellen Schäden, die entstehen können, wenn transportierte Güter während des Transports beschädigt, zerstört oder verloren gehen und das Unternehmen dafür haftbar gemacht wird.
Wer benötigt eine Verkehrshaftungsversicherung?
Die Verkehrshaftungsversicherung richtet sich an:
- Speditionen
- Frachtführer
- Transportunternehmen
- Logistikdienstleister
Sie ist in vielen Fällen gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, insbesondere wenn Transporte auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) oder nach internationalen Übereinkommen wie dem CMR-Abkommen (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) durchgeführt werden.
Was deckt die Verkehrshaftungsversicherung ab?
Die Verkehrshaftungsversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen aus gesetzlichen und vertraglichen Haftpflichtverhältnissen. Abgedeckt sind unter anderem:
- Beschädigung oder Verlust von Transportgütern
- Verzögerung der Lieferung
- Verletzung von Schutzpflichten
- Fehlverladungen oder Falschlieferungen
Die Versicherung leistet in der Regel im Rahmen der gesetzlichen Haftung - d.h. bis zur Höhe der vorgeschriebenen Haftungsgrenzen (z.B. 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm gemäß CMR).
Beispiel aus der Praxis
Ein Transportunternehmen transportiert hochwertige Elektronikartikel im Auftrag eines Kunden. Aufgrund einer ungesicherten Beladung verrutscht die Ware während der Fahrt, was zu erheblichen Beschädigungen führt. Der Auftraggeber macht Schadenersatz geltend. Die Verkehrshaftungsversicherung übernimmt in diesem Fall die Regulierung der Ansprüche im Rahmen der vertraglich vereinbarten Deckung.
Abgrenzung zur Frachtführerhaftpflicht
Oft wird die Verkehrshaftungsversicherung mit der Frachtführerhaftpflichtversicherung gleichgesetzt. Tatsächlich sind die Begriffe in der Praxis eng miteinander verwandt. Die Verkehrshaftungsversicherung ist jedoch meist breiter gefasst und kann - je nach Tarif - auch speditionelle Tätigkeiten, Lagerrisiken oder Transportvermittlungen abdecken. Die Frachtführerhaftpflicht hingegen bezieht sich primär auf die Haftung aus der Durchführung von Transporten als reiner Frachtführer.
Erweiterungen und Zusatzbausteine
Die Verkehrshaftungsversicherung lässt sich durch Zusatzbausteine erweitern, zum Beispiel:
- Mitversicherung von Subunternehmern
- Deckung bei Abweichung vom Fahrplan oder Transportweg
- Lagerhaltungshaftung
- Verlängerte Haftung bei Diebstahl oder höherer Gewalt
Relevanz für die Lkw-Versicherung
Für Unternehmen, die Lkw im Güterverkehr einsetzen, ist die Verkehrshaftungsversicherung ein unverzichtbarer Baustein im Versicherungsschutz. Sie ergänzt die klassische Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung, indem sie die Risiken absichert, die aus dem Transportgut selbst und den daraus resultierenden vertraglichen Verpflichtungen entstehen.
Ohne eine entsprechende Absicherung drohen im Schadensfall erhebliche finanzielle Belastungen - insbesondere bei hochwertigen Gütern oder internationalem Transport.
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