UVB Versicherungslexikon
Direktanspruch des Geschädigten
Direktanspruch des Geschädigten bedeutet, dass eine geschädigte Person ihre Schadenersatzansprüche unmittelbar gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schadenverursachers geltend machen kann.
Rechtsgrundlage
Der Direktanspruch ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt und gilt insbesondere im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Praktische Bedeutung
Der Geschädigte muss sich nicht zunächst an den Unfallverursacher wenden. Stattdessen kann er direkt mit dem Versicherer kommunizieren, was die Schadenabwicklung beschleunigt.
Relevanz für Versicherungsnehmer
Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass der Versicherer die Prüfung und Regulierung des Schadens übernimmt und berechtigte Ansprüche befriedigt sowie unberechtigte Ansprüche abwehrt.
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