UVB Versicherungslexikon
eVB-Ü Nummer
eVB-Ü bedeutet elektronische Versicherungsbestätigung zur Übertragung. Wenn Sie Ihren Versicherer zur nächsten Hauptfälligkeit wechseln, sendet Ihr neuer Versicherer automatisch eine solche eVB-Ü an das Straßenverkehrsamt. Dieser Vorgang läuft vollautomatisiert im Hintergrund, sodass Sie im Normalfall davon nicht mitbekommen.
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