Lkw Versicherungslexikon
eVB-Ü Nummer
eVB-Ü bedeutet elektronische Versicherungsbestätigung zur Übertragung. Wenn Sie Ihren Versicherer zur nächsten Hauptfälligkeit wechseln, sendet Ihr neuer Versicherer automatisch eine solche eVB-Ü an das Straßenverkehrsamt. Dieser Vorgang läuft vollautomatisiert im Hintergrund, sodass Sie im Normalfall davon nicht mitbekommen.
Die eVB-Ü Nummer ist eine besondere Form der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB), die speziell für Fahrzeuge mit Überführungskennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgestellt wird. Das „Ü“ steht dabei sinngemäß für „Überführung“ oder „Übergang“ und unterscheidet sich funktional von der regulären eVB-Nummer, wie sie etwa bei einer regulären Fahrzeugzulassung verwendet wird.Sie wird in Verbindung mit sogenannten Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen benötigt. Diese Art der eVB wird hauptsächlich in folgenden Fällen genutzt:
- Überführungen von Fahrzeugen innerhalb Deutschlands
- Export von Fahrzeugen ins Ausland
- Probefahrten, wenn keine reguläre Zulassung besteht
Unterschied zur normalen eVB-Nummer
Im Gegensatz zur klassischen eVB-Nummer, die für die dauerhafte Zulassung eines Fahrzeugs genutzt wird, dient die eVB-Ü Nummer ausschließlich für die Ausstellung befristeter Kennzeichen mit begrenzter Gültigkeit:
- Kurzzeitkennzeichen: maximal 5 Tage gültig
- Ausfuhrkennzeichen: bis zu 12 Monate gültig, meist für Exportzwecke
Die eVB-Ü Nummer beinhaltet dabei automatisch eine befristete Haftpflichtdeckung, meist ohne Teil- oder Vollkaskoschutz.
Wie erhält man eine eVB-Ü Nummer?
Die eVB-Ü Nummer wird direkt vom Versicherer ausgegeben - oft auch kurzfristig telefonisch oder online. Notwendig sind je nach Verwendungszweck unter anderem folgende Angaben:
- Personendaten des Versicherungsnehmers
- Zweck der Nutzung (Überführung, Export etc.)
- Fahrzeugdaten (Fahrgestellnummer, Hersteller, Typ)
- gegebenenfalls das Zielland bei Ausfuhrkennzeichen
Wichtige Hinweise
- Die eVB-Ü Nummer ist nur für das jeweilige Überführungs- oder Exportvorhaben gültig.
- Eine nachträgliche Umwandlung in eine „normale“ eVB ist nicht möglich.
- Für die Nutzung im Ausland sollte geprüft werden, ob ein Auslandsschadenschutz oder eine Grüne Karte zusätzlich erforderlich ist.
Die eVB-Ü Nummer ist somit ein wichtiges Instrument für befristete Fahrzeugbewegungen - ob für kurzfristige Überführungen oder für den Export. Sie sorgt dafür, dass der Versicherungsschutz auch ohne reguläre Zulassung rechtlich gewährleistet ist.
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