Lkw Versicherungslexikon
eVB-Nummer
eVB bedeutet „elektronische Versicherungsbestätigung“. Die eVB-Nummer benötigen Sie, wenn die ein Auto neu auf sich anmelden möchten.
Sie erhalten dadurch nach Zulassung eine vorläufige Deckung, bis Ihr Antrag beim Versicherer verarbeitet wurde.
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) ist ein zentrales Element im Zulassungsprozess eines Kraftfahrzeugs in Deutschland. Sie dient als Nachweis dafür, dass für das betreffende Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht - eine Grundvoraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs.
Was ist die eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code, den Versicherungsunternehmen ihren Kunden zur Verfügung stellen, wenn eine vorläufige Deckung für ein Fahrzeug eingerichtet wurde. Sie ersetzt seit 2008 die frühere Versicherungsbestätigung in Papierform und wird direkt elektronisch zwischen Versicherung und der Zulassungsstelle übermittelt. Die Nummer ist einmalig, fälschungssicher und an bestimmte Fahrzeugdaten gebunden.
Wann wird eine eVB-Nummer benötigt?
Die eVB-Nummer ist immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle neu zugelassen, umgemeldet oder wieder angemeldet werden soll. Typische Anwendungsfälle sind:
- Neuzulassung eines Fahrzeugs
- Ummeldung bei Halterwechsel
- Wiederzulassung nach vorübergehender Stilllegung
- Zulassung eines Zweitwagens
- Zulassung eines Lkw im gewerblichen Verkehr
Wie erhält man eine eVB-Nummer?
Die Nummer kann auf verschiedenen Wegen beantragt werden, meist direkt bei einem Versicherungsunternehmen oder über einen Vergleichsrechner. Der Versicherer benötigt dafür in der Regel nur wenige Angaben, z.B.:
- Name und Adresse des Versicherungsnehmers
- Fahrzeugart (Pkw, Lkw, Motorrad etc.)
- Zweck der Zulassung
- ggf. Versicherungsumfang (nur Haftpflicht oder auch Teilkasko bzw. Vollkasko)
Die Nummer wird in der Regel sofort per E-Mail, SMS oder telefonisch übermittelt und ist für eine bestimmte Zeit - meist 3 bis 6 Monate - gültig.
eVB und vorläufige Deckung
Mit der Ausgabe der eVB-Nummer gewährt der Versicherer in der Regel eine vorläufige Deckung. Das bedeutet: Bereits ab dem Moment der Zulassung besteht Versicherungsschutz - zunächst beschränkt auf die gesetzliche Haftpflichtversicherung. Der endgültige Vertrag kommt dann nach der Zulassung zustande.
Wichtige Hinweise zur Verwendung
- Jede eVB-Nummer ist nur für ein konkretes Anliegen verwendbar (z.B. Neuzulassung vs. Adressänderung).
- Eine Nummer kann nicht mehrfach verwendet werden.
- Bei falscher oder abgelaufener eVB lehnt die Zulassungsstelle den Vorgang ab.
Die eVB-Nummer ist somit ein elementarer Bestandteil des deutschen Zulassungswesens und verbindet Kfz-Versicherung und Fahrzeugverwaltung auf digitalem Weg - schnell, sicher und effizient.
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