UVB Versicherungslexikon
Fahrzeugstilllegung
Fahrzeugstilllegung bezeichnet die behördliche Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs. Das Fahrzeug darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Gründe für eine Stilllegung
- Fehlender Versicherungsschutz
- Rückstände bei der Kfz-Steuer
- Erhebliche technische Mängel
Versicherungsrechtliche Folgen
Mit der Stilllegung endet der aktive Versicherungsschutz. In vielen Fällen besteht jedoch eine Ruheversicherung, die das Fahrzeug weiterhin gegen bestimmte Risiken absichert.
Wiederzulassung
Für die erneute Zulassung ist in der Regel eine gültige eVB-Nummer erforderlich.
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