Lkw Versicherungslexikon
Ruheversicherung
Die Ruheversicherung ist eine spezielle Form des Versicherungsschutzes für Fahrzeuge, die vorübergehend stillgelegt - also nicht im Straßenverkehr genutzt - werden. Besonders relevant ist sie für Saisonfahrzeuge wie Motorräder, Cabrios, Oldtimer oder Wohnmobile, die nur in bestimmten Monaten angemeldet sind. Während der Ruhezeit bleibt ein eingeschränkter Versicherungsschutz bestehen, ohne dass laufende Beiträge gezahlt werden müssen.
Was deckt die Ruheversicherung ab?
Auch wenn ein Fahrzeug abgemeldet oder außer Betrieb gesetzt ist, besteht weiterhin ein gewisses Risiko - z.B. durch Diebstahl, Brand, Explosion, Tierbiss oder Schäden durch Unwetter. Die Ruheversicherung bietet dafür in der Regel einen eingeschränkten Teilkaskoschutz. Sie umfasst unter anderem:
- Schutz bei Brand oder Explosion
- Diebstahl oder Einbruchdiebstahl
- Sturmschäden, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Tierbiss (z.B. Marder) und daraus resultierende Folgeschäden
- Glasbruch (je nach Tarif)
Ein Schutz über die Haftpflichtversicherung besteht während der Ruhezeit nicht - da das Fahrzeug offiziell nicht am Straßenverkehr teilnimmt.
Voraussetzungen für die Ruheversicherung
Damit ein Fahrzeug unter den Schutz der Ruheversicherung fällt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Fahrzeug ist offiziell außer Betrieb gesetzt (Stilllegung bei der Zulassungsstelle)
- Es befindet sich auf einem privaten Grundstück, z.B. in einer Garage, auf einem Hof oder einem umzäunten Parkplatz
- Die letzte Versicherung bestand mindestens 6 Monate - bei vielen Versicherern ist dies Voraussetzung für die beitragsfreie Ruheversicherung
Dauer der Ruheversicherung
In der Regel gilt die Ruheversicherung für maximal 18 Monate. Wird das Fahrzeug innerhalb dieser Zeit nicht wieder zugelassen, endet der Versicherungsschutz automatisch. Soll das Fahrzeug darüber hinaus weiterhin geschützt werden, ist ggf. eine spezielle Garagenversicherung oder andere individuelle Lösung erforderlich.
Besonderheiten bei Saisonkennzeichen
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen profitieren automatisch von einer beitragsfreien Ruheversicherung außerhalb des festgelegten Betriebszeitraums. In der Saison ist das Fahrzeug ganz normal haftpflicht- und kaskoversichert. Außerhalb dieses Zeitraums greift der eingeschränkte Teilkaskoschutz - ohne dass eine formelle Stilllegung notwendig ist.
Was ist nicht versichert?
Während der Ruheversicherung besteht kein Schutz für:
- selbstverschuldete Unfälle
- Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr
- Transporte auf Anhängern ohne zusätzliche Sicherung
- Vandalismus (sofern nicht gesondert versichert)
Wichtige Hinweise für Halter
- Das Fahrzeug darf während der Ruhezeit nicht bewegt werden - auch nicht zu Probe- oder Rangierzwecken
- Bei Reaktivierung des Fahrzeugs sollte die Versicherung frühzeitig informiert werden
- Vertragsbestandteile und Deckung können sich je nach Versicherer unterscheiden - ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich
Die Ruheversicherung bietet eine sinnvolle und meist kostenlose Absicherung für stillgelegte Fahrzeuge. Sie schützt vor typischen Risiken während der Standzeit und ermöglicht es Fahrzeughaltern, ihr Eigentum auch außerhalb der Nutzungszeit gegen elementare Schäden abzusichern - ganz ohne laufende Kosten.
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