UVB Versicherungslexikon
Gefahrerhöhung
Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich das versicherte Risiko nach Vertragsabschluss wesentlich verändert und dadurch die Eintrittswahrscheinlichkeit oder das Ausmaß eines Schadens steigt.
Typische Beispiele
- Änderung der Nutzung von privat auf gewerblich
- Erweiterung des Fahrerkreises
- Transport von höherwertiger oder gefährlicher Ware
Pflichten des Versicherungsnehmers
Eine Gefahrerhöhung muss dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Unterbleibt die Meldung, kann dies zu Leistungskürzungen oder sogar zur Kündigung führen.
Praxisrelevanz
Gerade im gewerblichen Bereich sollten betriebliche Veränderungen frühzeitig mit dem Versicherer abgestimmt werden.
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