UVB Versicherungslexikon
Regress (Rückgriff des Versicherers)
Regress bezeichnet das Recht des Versicherers, nach Regulierung eines Schadens ganz oder teilweise Rückgriff beim Versicherungsnehmer oder einem Dritten zu nehmen.
Typische Regressfälle
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Vorsätzliche Pflichtverletzung
- Nicht gemeldete Gefahrerhöhung
Besonderheit in der Kfz-Haftpflicht
Der Versicherer muss den Geschädigten zunächst entschädigen, kann aber anschließend beim Versicherungsnehmer Rückgriff nehmen – meist bis zu einer gesetzlich begrenzten Höhe.
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