UVB Versicherungslexikon
Obliegenheitsverletzung
Obliegenheitsverletzung bezeichnet im Versicherungsrecht die Verletzung bestimmter Pflichten durch den Versicherungsnehmer. Diese Pflichten ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag und dienen dazu, Risiken zu begrenzen und eine ordnungsgemäße Schadenabwicklung zu ermöglichen.
Typische Obliegenheiten
Versicherungsnehmer müssen unter anderem folgende Verpflichtungen beachten:
- wahrheitsgemäße Angaben im Versicherungsantrag
- unverzügliche Meldung eines Schadens
- Mitwirkung bei der Schadenaufklärung
- Vermeidung unnötiger Schadenvergrößerung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Wenn eine Obliegenheit verletzt wird, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Ob und in welchem Umfang dies geschieht, hängt von den konkreten Umständen und dem Grad des Verschuldens ab.
Bedeutung in der Praxis
Im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung kann eine Obliegenheitsverletzung beispielsweise vorliegen, wenn ein Unfall nicht rechtzeitig gemeldet wird oder wichtige Informationen verschwiegen werden.
Für Versicherungsnehmer ist es daher wichtig, die vertraglichen Pflichten zu kennen und im Schadenfall alle erforderlichen Schritte einzuhalten.
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