UVB Versicherungslexikon
Transporthaftung
Transporthaftung bezeichnet die gesetzliche Haftung eines Frachtführers für Schäden, Verlust oder Verzögerungen während der Beförderung von Gütern.
Rechtliche Grundlagen
Die Transporthaftung ist in verschiedenen gesetzlichen Regelwerken geregelt. Dazu gehören unter anderem:
- das Handelsgesetzbuch (HGB)
- das CMR-Übereinkommen für internationale Transporte
- die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp)
Diese Regelungen legen fest, in welchem Umfang ein Transportunternehmen für Schäden an transportierten Gütern haftet.
Haftungsgrenzen
Die Haftung des Frachtführers ist häufig gesetzlich begrenzt. Deshalb kann der tatsächliche Schaden unter Umständen höher sein als der Betrag, für den der Transporteur haftet.
Versicherungslösungen
Zur Absicherung dieser Risiken werden häufig spezielle Versicherungen eingesetzt, etwa die Transportversicherung oder die Güterversicherung.
Diese Versicherungen können dazu beitragen, finanzielle Risiken im Transportgeschäft zu begrenzen.
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