UVB Versicherungslexikon
Grobe Fahrlässigkeit in der KFZ-Versicherung
Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung ist ein zentraler Begriff, wenn es um die Frage geht, ob und in welchem Umfang eine Versicherung im Schadenfall leistet. Grob fahrlässiges Verhalten liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt - also etwas tut, das jedem einleuchten müsste, dass es gefährlich oder falsch ist.
Definition: Was ist grobe Fahrlässigkeit?
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass jemand die einfachsten und naheliegendsten Regeln außer Acht lässt. Im Straßenverkehr kann das z. B. sein:
- Das Überfahren einer roten Ampel ohne zwingenden Grund
- Das Schreiben von Textnachrichten während der Fahrt
- Das Fahren mit stark vereisten Scheiben
- Das Verlassen des Fahrzeugs mit laufendem Motor und offenem Schlüssel
Die Grenze zwischen "einfacher" und "grober" Fahrlässigkeit ist dabei fließend und wird im Streitfall oft gerichtlich entschieden.
Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Haftpflichtversicherung
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt: Auch wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde, muss die Haftpflichtversicherung den Schaden des Dritten regulieren. Der Versicherer kann jedoch unter Umständen Regress beim Versicherungsnehmer nehmen - typischerweise bis zu einer Höhe von 5.000 Euro.
Grobe Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung
Anders sieht es bei der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung aus. Hier kann der Versicherer - je nach Vertragsgestaltung - die Leistung kürzen oder ganz verweigern, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Deshalb enthalten viele moderne Kfz-Versicherungsverträge einen sogenannten Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Viele Versicherer bieten mittlerweile Tarife an, in denen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. Das bedeutet: Auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden leistet die Kaskoversicherung in vollem Umfang - mit wenigen Ausnahmen wie etwa Alkohol am Steuer. Dieser Verzicht bietet dem Versicherten ein hohes Maß an Sicherheit.
Typische Ausschlüsse trotz Verzicht
- Alkoholfahrten oder Fahrten unter Drogeneinfluss
- Vorsätzliche Herbeiführung eines Schadens
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
In solchen Fällen kann der Versicherungsschutz auch bei einem Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vollständig entfallen.
Also:
Grobe Fahrlässigkeit ist ein kritischer Aspekt in der Kfz-Versicherung, insbesondere in der Kaskoversicherung. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte beim Abschluss seiner Versicherung darauf achten, dass ein Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbart ist. So bleibt der Schutz auch in kritischen Situationen erhalten - mit wenigen, klar definierten Ausnahmen.
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