Lkw Versicherungslexikon
Restwert
Damit wird der Betrag benannt, der durch den Verkauf eines Fahrzeugs im beschädigten Zustand erzielt werden kann.
Der Restwert wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
Der Restwert bezeichnet im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung den verbliebenen wirtschaftlichen Wert eines Fahrzeugs nach einem Unfall oder Schaden, bei dem das Fahrzeug nicht mehr vollständig instandgesetzt werden kann oder soll. Er spielt insbesondere bei der Regulierung von Totalschäden eine zentrale Rolle.
Restwert bei einem Totalschaden
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor - das heißt, die Reparaturkosten übersteigen den aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs - wird die Entschädigung durch die Versicherung auf Basis der Differenz zwischen Zeitwert und Restwert berechnet:
Entschädigung = Zeitwert - Restwert
Der Versicherungsnehmer erhält also nicht den vollen Zeitwert des Fahrzeugs, sondern nur den Betrag, der nach Abzug des erzielbaren Restwerts übrig bleibt. Der Restwert stellt dabei den Betrag dar, den ein Käufer (z.B. ein Restwertaufkäufer oder Autoverwerter) für das beschädigte Fahrzeug noch zahlen würde.
Wer ermittelt den Restwert?
Die Ermittlung des Restwerts erfolgt in der Regel durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen im Rahmen eines Gutachtens. Dabei wird häufig ein regionaler oder überregionaler Restwertmarkt berücksichtigt. Die Versicherung kann auch eigene Restwertangebote einholen, ist jedoch verpflichtet, diese dem Versicherungsnehmer offenzulegen.
Wichtige Aspekte für Versicherungsnehmer
- Der Versicherte darf das Fahrzeug nicht ohne Rücksprache mit der Versicherung oder vor Ablauf einer gesetzten Frist verkaufen.
- Die Versicherung kann auf ein höheres Restwertangebot verweisen, muss aber darlegen, dass es realistisch und sofort umsetzbar ist.
- Der Versicherte darf ein seriöses, marktübliches Angebot bevorzugen, das dem regionalen Restwert entspricht.
Restwert in der Kaskoversicherung
In der Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung ist der Restwert ebenfalls relevant, wenn es zu einem ersatzpflichtigen Totalschaden kommt. Auch hier wird die Versicherungsleistung unter Berücksichtigung des Restwerts berechnet.
Beispielrechnung
Angenommen, der Zeitwert eines Fahrzeugs vor dem Unfall beträgt 10.000 Euro. Der Restwert nach dem Schaden liegt laut Gutachten bei 2.500 Euro. Die Versicherung würde dann eine Entschädigung von 7.500 Euro auszahlen. Der Versicherungsnehmer kann das Fahrzeug dann an einen Dritten für den ermittelten Restwert verkaufen.
Zusammenfassung
Der Restwert ist ein wichtiger Faktor bei der Schadensregulierung von Kfz-Versicherungen. Er beeinflusst direkt die Höhe der Entschädigung bei einem Totalschaden und sollte vom Versicherungsnehmer nachvollziehbar und transparent ermittelt werden. Ein sachlich korrekt ermittelter Restwert schützt sowohl die Interessen der Versicherung als auch die des Versicherten.
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