UVB Versicherungslexikon
Nachhaftung
Die Nachhaftung bezeichnet in der Kfz-Versicherung den Zeitraum, in dem der Versicherer nach dem Ende des Versicherungsvertrags unter bestimmten Bedingungen weiterhin für Schäden haftet. Sie stellt sicher, dass auch für Risiken, die im Zusammenhang mit dem früher versicherten Fahrzeug stehen, ein begrenzter Versicherungsschutz bestehen bleibt - selbst wenn der Vertrag bereits beendet ist.
Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Nachhaftung gesetzlich geregelt. Sie greift typischerweise in folgenden Fällen:
- Nach Abmeldung des Fahrzeugs, bis es wieder zugelassen oder endgültig stillgelegt wird
- Im Zeitraum zwischen Vertragsende und Umschreibung auf einen neuen Halter
- Bei verspäteter Beitragszahlung im Rahmen gesetzlicher Fristen
In dieser Zeit besteht ein sogenannter "eingeschränkter Versicherungsschutz", meist nur für Schäden, die im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckung gedeckt sind. Das bedeutet, dass der Versicherer bei einem Schaden zwar leistet, aber unter Umständen in geringerem Umfang als im ursprünglich vereinbarten Vertrag.
Beispiel aus der Praxis
Ein Halter verkauft sein Auto und meldet es bei der Zulassungsstelle ab. Am Tag nach der Abmeldung rollt das Fahrzeug auf einem abschüssigen Grundstück unkontrolliert gegen ein anderes Auto und verursacht einen Schaden. Obwohl der Versicherungsvertrag bereits beendet wurde, greift die Nachhaftung - die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckung.
Nachhaftung bei Teil- und Vollkaskoversicherung
Bei Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen existiert keine gesetzlich vorgeschriebene Nachhaftung. Der Versicherungsschutz endet mit dem Vertragsende oder der Abmeldung des Fahrzeugs. Wenn also z.B. nach der Stilllegung ein Hagelschaden entsteht, besteht kein Anspruch auf Leistung aus der Kaskoversicherung - es sei denn, eine separate Ruheversicherung wurde vereinbart.
Ruheversicherung: Sonderfall der Nachhaftung
Für stillgelegte Fahrzeuge besteht in vielen Fällen eine sogenannte Ruheversicherung. Sie tritt ein, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß abgemeldet wurde und in einer Garage oder auf einem privaten Grundstück steht. Diese Ruheversicherung umfasst meist eine Haftpflicht- und Teilkaskodeckung - jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und ohne aktive Nutzung des Fahrzeugs.
Wichtige Hinweise für Fahrzeughalter
- Nachhaftung gilt nur in der Kfz-Haftpflicht, nicht in der Kaskoversicherung
- Sie ist zeitlich begrenzt - meist auf einen Monat
- Ein aktiver Gebrauch des Fahrzeugs ist in dieser Zeit nicht erlaubt
Die Nachhaftung dient somit in erster Linie dem Schutz Dritter, nicht dem Eigenschutz des Versicherungsnehmers. Sie überbrückt kurzfristige Versicherungslücken und sorgt dafür, dass auch nach Vertragsende ein Basisschutz bestehen bleibt - insbesondere in Übergangssituationen wie Verkauf oder Abmeldung.
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