UVB Versicherungslexikon
Bagatellschäden
Ein Bagatellschaden bezeichnet einen oberflächlichen, vergleichsweise geringen Schaden nach einem Unfall. Die Grenze für Bagatellschäden liegt laut Bundesgerichtshof (BGH) bei etwa 700,00 €.
Das sind z.B. leichte Kratzer, Schrammen oder Beulen an Fahrzeugen.
Bagatellschäden sind kleinere Schäden am Fahrzeug, die in der Regel mit einem geringen Reparaturaufwand verbunden sind und typischerweise keine strukturellen oder sicherheitsrelevanten Teile betreffen. In der Kfz-Versicherung ist der Begriff insbesondere im Zusammenhang mit der Schadenregulierung, der Gutachtenerstellung und der Frage nach einer Schadenmeldung von Bedeutung.
Typische Beispiele für Bagatellschäden
Als Bagatellschäden gelten unter anderem:
- Kratzer im Lack oder kleine Dellen ohne Verformung tragender Teile,
- abgerissene Spiegelgehäuse oder beschädigte Zierleisten,
- geringfügige Kunststoffschäden an Stoßfängern,
- kleinere Steinschläge in nicht sicherheitsrelevanten Bereichen.
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Bei Bagatellschäden wird die Beauftragung eines umfangreichen Gutachtens in der Regel nicht erstattet. Stattdessen genügt ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt zur Schadenbezifferung. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Schaden zunächst als gering eingeschätzt wurde, sich später aber als umfassender herausstellt.
Auswirkungen auf die Schadenregulierung
Auch Bagatellschäden können der Schadenfreiheitsklasse schaden, wenn sie über die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert werden. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, kleinere Schäden selbst zu bezahlen - etwa durch einen Schadenrückkauf -, um Rückstufungen zu vermeiden.
Strafrechtliche Relevanz bei Fahrerflucht
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass bei Bagatellschäden - etwa beim Anfahren auf dem Parkplatz - keine Unfallflucht vorliege. Tatsächlich ist auch bei geringfügigen Schäden das unerlaubte Entfernen vom Unfallort strafbar. Die Höhe des Schadens ist hier rechtlich unerheblich.
Unterschiede bei Lkw und Nutzfahrzeugen
Im Bereich der Lkw-Versicherung kann die Einordnung als Bagatellschaden schwieriger sein, da Reparaturkosten aufgrund spezieller Aufbauten oder großflächiger Bauteile schnell steigen. Ein scheinbar kleiner Schaden am Heck eines Lkw kann hohe Folgekosten verursachen - etwa durch Stillstand oder Sonderanfertigungen.
Zusammenfassung
Bagatellschäden sind geringfügige Fahrzeugschäden, deren Regulierung mit Vorsicht zu genießen ist. Sie sollten nicht vorschnell über die Versicherung abgewickelt werden, da dies langfristig zu höheren Beiträgen führen kann. Eine genaue Einschätzung der Schadenhöhe und der Folgen für den Versicherungsschutz ist ratsam - vor allem im gewerblichen Bereich mit regelmäßigem Fahrzeugeinsatz.
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