UVB Versicherungslexikon
Bagatellschäden
Ein Bagatellschaden bezeichnet einen oberflächlichen, vergleichsweise geringen Schaden nach einem Unfall. Die Grenze für Bagatellschäden liegt laut Bundesgerichtshof (BGH) bei etwa 700,00 €.
Das sind z.B. leichte Kratzer, Schrammen oder Beulen an Fahrzeugen.
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