UVB Versicherungslexikon
Schadenrückkauf
Der Schadenrückkauf ist eine Möglichkeit für Versicherungsnehmer, einen regulierten Schaden im Nachhinein auf eigene Kosten zu übernehmen, um eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zu vermeiden. Diese Option kann sich finanziell lohnen – insbesondere bei kleineren Schäden, deren Regulierung langfristig höhere Versicherungsbeiträge zur Folge hätte.
Was bedeutet Schadenrückkauf konkret?
Wenn die Kfz-Versicherung nach einem selbst verschuldeten Unfall einen Schaden übernimmt, erfolgt in der Regel eine Rückstufung der SF-Klasse in der Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung. Der Versicherungsnehmer hat dann die Möglichkeit, den bereits ausgezahlten Betrag innerhalb einer bestimmten Frist an die Versicherung zurückzuzahlen. Dadurch wird der Schaden so behandelt, als hätte er nie stattgefunden – die Rückstufung bleibt aus.
Typischer Ablauf des Schadenrückkaufs
- Die Versicherung reguliert den Schaden wie üblich und informiert den Versicherungsnehmer über die Zahlungshöhe.
- Gleichzeitig wird mitgeteilt, inwieweit der Schaden zu einer Rückstufung in der SF-Klasse führen würde und wie sich dies auf den künftigen Beitrag auswirkt.
- Der Versicherungsnehmer kann nun entscheiden, ob er den Schadenbetrag zurückerstatten möchte.
- Bei Rückzahlung innerhalb der vorgegebenen Frist (oft 6 Monate) bleibt die SF-Klasse erhalten.
Wann lohnt sich ein Schadenrückkauf?
Ob sich ein Schadenrückkauf lohnt, hängt davon ab, wie hoch die Rückzahlungssumme im Verhältnis zur künftigen Beitragserhöhung ausfällt. Besonders bei kleineren Schäden (z.B. Parkrempler oder Bagatellschäden) kann es sinnvoll sein, den Betrag selbst zu übernehmen.
Beispiel: Die Versicherung zahlt 1.200 Euro für einen Schaden. Durch die Rückstufung erhöht sich der Beitrag über die nächsten 3 Jahre um insgesamt 1.800 Euro. Der Rückkauf spart also 600 Euro.
Welche Schäden sind rückkaufbar?
- Nur Schäden, die über die Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko reguliert wurden
- Teilkaskoschäden sind ausgeschlossen, da hier keine Rückstufung erfolgt
- Mehrere kleinere Schäden im Jahr können ggf. einzeln rückgekauft werden
Wichtige Hinweise
- Der Rückkauf ist nur innerhalb einer festen Frist möglich (häufig 6 Monate nach Schadenmeldung oder -regulierung)
- Eine Rückzahlung gilt nur dann als wirksam, wenn der gesamte Betrag in einer Summe überwiesen wird
- Ein Rückkauf kann sich auch lohnen, wenn ein Versicherungswechsel bevorsteht – denn Versicherer fragen beim Wechsel oft nach Vorschäden
Fazit
Der Schadenrückkauf ist ein nützliches Instrument, um Beitragssteigerungen nach einem Unfall zu vermeiden – vor allem bei kleineren Schäden mit absehbar großen Auswirkungen auf die Prämienhöhe. Wer regelmäßig seine Schadenfreiheitsklasse im Blick behält und nach einem Schaden die Kostenentwicklung realistisch kalkuliert, kann durch einen Rückkauf langfristig Geld sparen.
Wir sind persönlich für Sie da!

Wir sind keine „Internet-Bude“, sondern seit 1997 ein Unternehmen im Ruhrgebiet –
mit echten Mitarbeiterinnen, die Ihnen weiterhelfen, Sie unterstützen und begleiten!
Was wir machen? –
Wir finden die günstigste Lkw-Versicherung für Sie!
Wenn Sie nicht wissen welcher Tarif / Versicherung für Sie in Frage kommt, rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gern weiter!
Wer wir sind – was wir tun
Erfahren Sie mehr über uns und unsere Arbeit: