UVB Versicherungslexikon
Erweiterte Wildschadenklausel
Ein Wildschaden ist ein Schaden durch Haarwild mit einem sich in Bewegung befindlichen Fahrzeug.
Unter Haarwild zählt man z.B.:
- Diverse Wildsarten wie Rotwild, Damwild, Rehwild, usw.
- Feldhasen und Wildkaninchen
- Murmeltiere
- Wiesel
- Marder
- Fischotter
- usw.
Diese Standard-Deckung mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz ist bei jede, Versicherer in der Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Die erweiterte Wildschadenklausel umfasst, je nach Tarif, auch weitere Tiere, wie z.B. Nutztiere (Rinder, Schweine, Ziegen etc.) und Haustiere (Hunde, Katzen, etc.)
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