Lkw Versicherungslexikon
Erweiterte Wildschadenklausel
Ein Wildschaden ist ein Schaden durch Haarwild mit einem sich in Bewegung befindlichen Fahrzeug.
Unter Haarwild zählt man z.B.:
- Diverse Wildsarten wie Rotwild, Damwild, Rehwild, usw.
- Feldhasen und Wildkaninchen
- Murmeltiere
- Wiesel
- Marder
- Fischotter
- usw.
Diese Standard-Deckung mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz ist bei jede, Versicherer in der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Die erweiterte Wildschadenklausel umfasst, je nach Tarif, auch weitere Tiere, wie z.B. Nutztiere (Rinder, Schweine, Ziegen etc.) und Haustiere (Hunde, Katzen, etc.)
Was deckt die erweiterte Wildschadenklausel ab?
Die erweiterte Wildschadenklausel ist eine Zusatzregelung in der Teilkaskoversicherung, die den Versicherungsschutz bei Wildunfällen deutlich ausweitet. Während die Standarddeckung nur Zusammenstöße mit sogenanntem Haarwild gemäß Bundesjagdgesetz umfasst - z.B. Reh, Wildschwein oder Fuchs - schützt die erweiterte Klausel auch bei Unfällen mit anderen Tierarten. Diese Ergänzung kann besonders für Fahrer in ländlichen Regionen oder auf Fernstrecken sinnvoll sein.
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art: Auch Haustiere (z.B. Hunde, Katzen) und Nutztiere (z.B. Pferde, Rinder) sind mitversichert.
- Zusammenstoß mit Tieren jeder Art inkl. Vögeln oder Kleintieren (z.B. Marder, Waschbär).
- Ausweichen vor Tieren: Manche Tarife leisten auch, wenn ein Schaden durch Ausweichen (ohne direkte Kollision) entsteht - z.B. bei einem Baumaufprall, weil ein Tier die Fahrbahn überquert hat.
Wann zahlt die Versicherung?
Für die Regulierung des Schadens muss in der Regel nachgewiesen werden, dass tatsächlich ein Zusammenstoß mit einem Tier stattgefunden hat. Das kann durch:
- Spuren am Fahrzeug,
- eine polizeiliche Meldung,
- oder eine tierärztliche oder jagdliche Bestätigung
erfolgen. Bei Ausweichunfällen ohne Kollision kann die Beweislage schwieriger sein. Hier ist eine gute Dokumentation und ggf. Zeugen wichtig.
Für wen lohnt sich die erweiterte Wildschadenklausel?
Die zusätzliche Absicherung kann vor allem für folgende Gruppen empfehlenswert sein:
- Berufspendler mit Fahrten durch Wald- und Feldgebiete
- Landwirte, Jäger oder Reiter
- Fahrer in ländlichen oder tierreichen Regionen
Auch für Lkw oder gewerblich genutzte Fahrzeuge mit hoher Laufleistung kann sich die erweiterte Klausel lohnen.
Die erweiterte Wildschadenklausel sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und kann vor kostspieligen Schäden schützen, die durch Tiere verursacht werden - auch wenn es sich nicht um klassisches Haarwild handelt.
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