Lkw Versicherungslexikon
Grenzversicherung
Eine Grenzversicherung wird auch „rosa Versicherungskarte“ genannt. Sie erweitert den Versicherungsschutz auch auf Länder, in denen die Grüne Versicherungskarte keine Gültigkeit besitzt. Betroffenen Länder sind z.B. Russland und der Kosovo.
Die Grenzversicherung muss auf eigene Kosten abgeschlossen werden. Sie erhalten Schutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Gastlandes.
Auch außerhalb der EU zugelassene Fahrzeuge benötigen eine solche Grenzversicherung, um z.B. die deutsche Grenze überfahren zu dürfen.
Die Grenzversicherung kann grundsätzlich bei den KFZ-Versicherern in Deutschlang abgeschlossen werden.
Wann wird eine Grenzversicherung benötigt?
Eine Grenzversicherung ist erforderlich, wenn:
- ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat oder einem Land ohne gültiges Versicherungsabkommen nach Deutschland einreisen soll,
- keine oder keine gültige internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) vorliegt,
- das Fahrzeug aus einem Land stammt, das nicht Mitglied des sogenannten "Grünen Karten-Systems" ist.
Typische Herkunftsländer, für die eine Grenzversicherung häufig benötigt wird, sind z.B. einige Länder aus dem Nahen Osten, Afrika oder Asien.
Deckungsumfang der Grenzversicherung
Die Grenzversicherung umfasst in der Regel nur die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung, also den Schutz gegen Schäden, die der Fahrer des versicherten Fahrzeugs Dritten zufügt. Kasko- oder Insassenversicherungen sind in der Regel nicht enthalten.
Die Versicherung ist zeitlich befristet - meist auf wenige Wochen bis maximal drei Monate - und gilt in dem Land, in dem sie abgeschlossen wurde, sowie oft im gesamten EU-Gebiet.
Abschlussmöglichkeiten
Grenzversicherungen können oft direkt an der Grenze, an bestimmten Zollstellen oder bei speziellen Versicherungsbüros abgeschlossen werden. Auch online bieten einige Versicherer oder Agenturen entsprechende Policen an. Die Preise und Bedingungen können je nach Anbieter und Herkunftsland des Fahrzeugs variieren.
Bedeutung für die Verkehrssicherheit
Die Grenzversicherung sorgt dafür, dass auch ausländische Fahrzeuge, die ansonsten keinen Versicherungsschutz nachweisen können, im Schadensfall für verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden aufkommen. Damit dient sie nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch dem Schutz der Allgemeinheit und der Opfer von Verkehrsunfällen.
Insbesondere bei Fahrten nach Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug ohne gültige Versicherung ist der rechtzeitige Abschluss einer Grenzversicherung zwingend erforderlich, um ein Bußgeldverfahren, die Untersagung der Weiterfahrt oder sogar die Sicherstellung des Fahrzeugs zu vermeiden.
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