UVB Versicherungslexikon
Grenzversicherung
Eine Grenzversicherung wird auch „rosa Versicherungskarte“ genannt.
Sie erweitert den Versicherungsschutz auch auf Länder, in denen die Grüne Versicherungskarte keine Gültigkeit besitzt. Betroffenen Länder sind z.B. Russland und der Kosovo.
Die Grenzversicherung muss auf eigene Kosten abgeschlossen werden.
Sie erhalten Schutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Gastlandes.
Auch außer halb der EU zugelassene Fahrzeuge benötigen eine solche Grenzversicherung, um z.B. die deutsche Grenze überfahren zu dürfen.
Die Grenzversicherung kann grundsätzlich bei den KFZ-Versicherern in Deutschlang abgeschlossen werden.
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