Lkw Versicherungslexikon
Grüne Versicherungskarte
Die Grüne Karte oder auch internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) weist die Haftpflichtdeckung des Versicherungsnehmers in den meisten europäischen Ländern nach.
Innerhalb der EU ist die IVK eigentlich nicht mehr erforderlich, weil hier das sogenannte Kennzeichenabkommen als Versicherungsnachweis dient. Es ist dennoch empfehlenswert, die Karte als zusätzlichen Nachweis auf Auslandsfahrten mitzunehmen. In einigen Ländern besteht die Polizei weiterhin auf die Vorlage. Sie kann außerdem die Verständigung und Schadenabwicklung erleichtern, da wichtige Daten zur Versicherung und zum Auto darauf vermerkt sind.
Achtung: Seit dem 01.07.2020 wird die Gründe Karte nur noch in weißer Farbe ausgehändigt.
Funktion und Gültigkeit
Die Grüne Versicherungskarte enthält wichtige Angaben über:
- das versicherte Fahrzeug,
- den Versicherungsnehmer,
- die Haftpflichtversicherungsgesellschaft,
- den Gültigkeitszeitraum,
- die Länder, in denen Versicherungsschutz besteht.
Die Karte ist meist ein Jahr gültig, kann aber bei Bedarf neu beantragt oder verlängert werden. Sie wird von der Kfz-Versicherung kostenlos ausgestellt - entweder als Papierdokument oder als PDF zum Selbstausdrucken.
Wo ist die Grüne Versicherungskarte erforderlich?
Innerhalb der EU und einiger weiterer Staaten ist die Mitnahme der Grünen Karte zwar nicht mehr verpflichtend, wird aber weiterhin empfohlen. In einigen Ländern außerhalb der EU ist sie hingegen zwingend erforderlich, etwa in:
- Albanien
- Bosnien-Herzegowina
- Nordmazedonien
- Montenegro
- Serbien
- Türkei
- Ukraine (eingeschränkt)
In Ländern, die nicht Teil des Grüne-Karte-Systems sind, muss bei der Einreise eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Vorteile für Reisende
Mit der Grünen Versicherungskarte entfällt in vielen Fällen der Abschluss zusätzlicher Versicherungen im Ausland. Zudem erleichtert sie die Abwicklung von Schadensfällen vor Ort, da sie als international anerkanntes Dokument fungiert. Sie trägt dazu bei, Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und die Ansprüche geschädigter Personen schnell zu regulieren.
Was passiert bei fehlender Karte?
In Ländern, in denen die Karte Pflicht ist, kann das Fehlen zu erheblichen Problemen führen - etwa Bußgeldern, Einreiseverweigerung oder dem Zwang, vor Ort eine teure Kurzzeitversicherung abzuschließen. Auch kann im Schadensfall die Regulierung erschwert oder verzögert werden.
Daher empfiehlt es sich, die Grüne Versicherungskarte bei Fahrten ins Ausland stets mitzuführen - insbesondere bei Reisen außerhalb der EU.
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