UVB Versicherungslexikon
Grüne Versicherungskarte
Die Grüne Karte oder auch internationale Versicherungskarte (IVK) weist die Haftpflichtdeckung des Versicherungsnehmers in den meisten europäischen Ländern nach.
Innerhalb der EU ist die IVK eigentlich nicht mehr erforderlich, weil hier das sogenannte Kennzeichenabkommen als Versicherungsnachweis dient. Es ist dennoch empfehlenswert, die Karte als zusätzlichen Nachweis auf Auslandsfahrten mitzunehmen. In einigen Ländern besteht die Polizei weiterhin auf die Vorlage. Sie kann außerdem die Verständigung und Schadenabwicklung erleichtern, da wichtige Daten zur Versicherung und zum Auto darauf vermerkt sind.
Achtung: Seit dem 01.07.2020 wird die Gründe Karte nur noch in weißer Farbe ausgehändigt.
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