Lkw Versicherungslexikon
Internationale Versicherungskarte (IVK)
Die Internationale Versicherungskarte (IVK) wird umgangssprachlich auch „Grüne Karte“ genannt und weist den Versicherungsschutz in der Krafthaftpflichtversicherung im EU Ausland aus.
Der Versicherungsumfang kann dabei je Versicherer ganz unterschiedlich ausfallen.
Es empfiehlt sich die Karte im Fahrzeug mitzuführen, insbesondere, wenn Sie Ländergrenzen überschreitend unterwegs sind.
Rechtsgrundlage und Zweck
Die Internationale Versicherungskarte geht auf das sogenannte „Grüne-Karten-System“ zurück, das von der Economic Commission for Europe der Vereinten Nationen ins Leben gerufen wurde. Ziel war es, den grenzüberschreitenden Straßenverkehr zu erleichtern und eine einheitliche Regelung für den Versicherungsschutz zu schaffen.
Mit der Karte wird bestätigt, dass für das Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht, die auch im jeweiligen Gastland anerkannt ist. Damit entfällt die Pflicht, eine zusätzliche Grenzversicherung abzuschließen - zumindest in den Staaten, die Teil des Grüne-Karte-Systems sind.
Wo wird die Internationale Versicherungskarte benötigt?
Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte in der Regel nicht mehr verpflichtend. Dennoch kann es bei einem Unfall oder einer Kontrolle hilfreich sein, das Dokument vorlegen zu können. In einigen Ländern ist das Mitführen der Karte weiterhin Pflicht, darunter:
- Albanien
- Aserbaidschan
- Marokko
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Serbien
- Türkei
- Ukraine
- und weitere außereuropäische Länder
Wie erhält man die Karte?
Die Internationale Versicherungskarte kann direkt bei der eigenen Versicherung angefordert werden - häufig kostenlos, teilweise auch als PDF-Version. Manche Gesellschaften senden sie automatisch mit den Versicherungsunterlagen zu. Für Lkw oder Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr wird die Karte in der Regel routinemäßig mitgeführt.
Gültigkeit und Inhalt
Die Internationale Versicherungskarte enthält unter anderem folgende Angaben:
- Fahrzeugkennzeichen
- Versicherungsnehmer
- Name und Adresse des Versicherers
- Versicherungsnummer
- Gültigkeitszeitraum
- Liste der Länder, in denen Versicherungsschutz besteht (markiert durch Länderkürzel)
Unterschied zur eVB-Nummer
Während die eVB-Nummer für die Anmeldung eines Fahrzeugs in Deutschland dient, ist die Internationale Versicherungskarte ein Nachweis für den Versicherungsschutz im Ausland. Beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Zwecke.
Fazit
Auch wenn sie innerhalb der EU nicht mehr verpflichtend ist, bleibt die Internationale Versicherungskarte ein nützliches Dokument für Auslandsfahrten - insbesondere für Fahrten außerhalb Europas oder bei Transporten mit Lkw. Wer ins Ausland reist, sollte sie vorsichtshalber mitführen, um bei Verkehrskontrollen oder Unfällen rechtlich abgesichert zu sein.
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