Lkw Versicherungslexikon
Grünes Kennzeichen
Ein grünes Kennzeichen ist ein amtliches Kfz-Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Hintergrund, das in Deutschland für bestimmte Fahrzeuge mit steuerlicher Sonderregelung vergeben wird. Es dient nicht nur der Identifikation, sondern vor allem als Nachweis dafür, dass für das betreffende Fahrzeug keine Kfz-Steuer zu zahlen ist.
Die Fahrzeuge dürfen ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
Für diese Fahrzeuge gilt eine Befreiung von der KFZ-Steuer. Die Bestätigung über die Befreiung wird vom Zoll oder Finanzamt vergeben.
Die Kosten für die Zulassung belaufen sich auf etwa 20,00 € zzgl. der Kosten für das Nummernschild.
Wer bekommt ein grünes Kennzeichen?
Grüne Kennzeichen werden nur in Ausnahmefällen und nur auf Antrag bei der Zulassungsstelle vergeben. Die Voraussetzungen und Anwendungsbereiche sind gesetzlich klar geregelt. Zu den typischen Fahrzeugarten mit Anspruch auf ein grünes Kennzeichen gehören:
- Land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge
- Anhänger von gemeinnützigen oder karitativen Organisationen
- Fahrzeuge von Körperschaften des öffentlichen Rechts (unter bestimmten Bedingungen)
- Zugmaschinen für ausschließlich landwirtschaftliche Zwecke
Entscheidend ist dabei, dass das Fahrzeug ausschließlich für den genehmigten Zweck genutzt wird. Eine private oder gewerbliche Nutzung außerhalb dieses Zwecks ist nicht zulässig und kann steuer- sowie versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Unterschied zum normalen Kennzeichen
Während reguläre Kennzeichen schwarze Schrift auf weißem Hintergrund haben und mit einer Pflicht zur Zahlung der Kfz-Steuer verbunden sind, steht das grüne Kennzeichen für eine Steuerbefreiung. Es ist aber nicht mit dem Wechselkennzeichen oder dem roten Kennzeichen zu verwechseln, die andere Anwendungsbereiche haben.
Versicherung bei grünem Kennzeichen
Trotz der Steuerbefreiung besteht für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen in der Regel eine Versicherungspflicht. Es muss mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ob und in welchem Umfang auch ein Kaskoschutz sinnvoll oder möglich ist, hängt vom Einsatzbereich des Fahrzeugs ab.
Besonderheiten bei der Zulassung
Um ein grünes Kennzeichen zu erhalten, muss bei der Zulassungsstelle neben den üblichen Unterlagen auch ein Nachweis über den steuerbegünstigten Zweck des Fahrzeugs erbracht werden - zum Beispiel durch eine Bestätigung vom Finanzamt oder eine Vereinsbescheinigung.
Eine missbräuchliche Nutzung des grünen Kennzeichens kann zum Verlust der Steuerbefreiung führen und sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Daher sollte vor der Beantragung stets genau geprüft werden, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Das grüne Kennzeichen bietet für bestimmte Einsatzzwecke eine attraktive steuerliche Entlastung - erfordert aber eine korrekte und zweckgebundene Nutzung sowie den Abschluss eines passenden Versicherungsschutzes.
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