UVB Versicherungslexikon
Grünes Kennzeichen
Die Fahrzeuge dürfen ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
Für diese Fahrzeuge gilt eine Befreiung von der KFZ-Steuer. Die Bestätigung über die Befreiung wird vom Zoll oder Finanzamt vergeben.
Die Kosten für die Zulassung belaufen sich auf etwa 20,00 € zzgl. der Kosten für das Nummernschild.
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