UVB Versicherungslexikon
Rotes Kennzeichen
Das rote Kennzeichen ist ein spezielles Kfz-Kennzeichen, das nicht für den dauerhaften Betrieb eines bestimmten Fahrzeugs ausgegeben wird, sondern für wechselnde Fahrzeuge verwendet werden darf. Es wird ausschließlich an bestimmte berechtigte Personengruppen ausgegeben - meist Autohändler, Werkstätten oder Fahrzeughersteller - und ist für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten bestimmt.
Wer darf ein rotes Kennzeichen nutzen?
Rote Kennzeichen werden von der Zulassungsstelle nur auf Antrag und bei nachgewiesenem Bedarf an folgende Gruppen vergeben:
- Autohäuser und gewerbliche Kfz-Händler
- Kfz-Werkstätten
- Kfz-Hersteller und -Importeure
- Technische Prüfstellen (eingeschränkt)
Privatpersonen erhalten keine roten Kennzeichen. Für private Zwecke - etwa eine Probefahrt mit einem Gebrauchtwagen - steht stattdessen das Kurzzeitkennzeichen zur Verfügung.
Aufbau und Kennzeichnung
Das rote Kennzeichen hat - wie der Name sagt - rote Schrift auf weißem Hintergrund. Es beginnt stets mit einer Ziffernkombination, die mit "06" beginnt (z.B. AB-06123), was es klar von anderen Kennzeichenarten unterscheidet.
Wofür darf es verwendet werden?
Erlaubte Verwendungszwecke sind:
- Prüfungsfahrten: Fahrten zur technischen Überprüfung eines Fahrzeugs
- Probefahrten: z.B. zur Vorführung an potenzielle Käufer
- Überführungsfahrten: z.B. vom Hersteller zum Händler
Eine Nutzung für Alltagsfahrten, Urlaubsreisen oder private Zwecke ist streng untersagt und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Versicherung und Fahrtennachweis
Jedes rote Kennzeichen muss mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Zusätzlich wird ein spezielles Fahrtenbuch geführt, in dem jede Nutzung dokumentiert wird - mit Datum, Uhrzeit, Fahrzeugdaten und Fahrtzweck. Diese Dokumentation ist verpflichtend und wird bei Kontrollen überprüft.
Abgrenzung zu anderen Kennzeichen
Das rote Kennzeichen ist nicht zu verwechseln mit dem grünen Kennzeichen (steuerbefreit für bestimmte Zwecke) oder dem Kurzzeitkennzeichen, das für Privatpersonen gedacht ist und nur für maximal fünf Tage gilt.
Das rote Kennzeichen ist ein wichtiges Werkzeug im gewerblichen Fahrzeugverkehr - insbesondere für Handel und Werkstätten - und unterliegt klaren Regeln. Wer es beantragt und nutzt, sollte sich der Verantwortung und rechtlichen Vorgaben bewusst sein.
Wir sind persönlich für Sie da!

Wir sind keine „Internet-Bude“, sondern seit 1997 ein Unternehmen im Ruhrgebiet –
mit echten Mitarbeiterinnen, die Ihnen weiterhelfen, Sie unterstützen und begleiten!
Was wir machen? –
Wir finden die günstigste Lkw-Versicherung für Sie!
Wenn Sie nicht wissen welcher Tarif / Versicherung für Sie in Frage kommt, rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gern weiter!
Wer wir sind – was wir tun
Erfahren Sie mehr über uns und unsere Arbeit: