Lkw Versicherungslexikon
KFZ-Steuer
Die Kraftfahrzeugsteuer, kurz KFZ-Steuer, stellt einen wichtigen Teil bei den Fahrzeugunterhaltungskosten dar.
Die KFZ Steuer bemisst sich nach Fahrzeugart, Hubraum sowie der Antriebsart und dem CO₂-Ausstoß.
Ihre KFZ-Steuer können Sie ganz einfach beim Bundesfinanzministerium berechnen:
Kfz-Rechners des Bundesfinanzministerium
Wer muss die Kfz-Steuer zahlen?
Steuerschuldner ist immer der Fahrzeughalter, also die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tag der Zulassung und endet mit der offiziellen Abmeldung des Fahrzeugs.
Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Die Berechnungsgrundlage richtet sich nach verschiedenen Faktoren:
- Fahrzeugart: Pkw, Lkw, Motorrad, Wohnmobil usw.
- Hubraum: Bei Benzin- und Dieselfahrzeugen wird pro angefangene 100 cm³ berechnet
- CO₂-Ausstoß: Bei Pkw mit Erstzulassung ab Juli 2009 fließt der CO₂-Ausstoß in die Berechnung ein
- Schadstoffklasse: Umweltfreundliche Fahrzeuge zahlen weniger
- zulässiges Gesamtgewicht: Besonders bei Lkw spielt das Gewicht eine zentrale Rolle
Ausnahmen und Steuerbefreiungen
In bestimmten Fällen ist ein Fahrzeug ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit:
- Elektrofahrzeuge: Zeitlich befristete Steuerbefreiung (abhängig von Erstzulassung)
- Grüne Kennzeichen: Für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, siehe grünes Kennzeichen
- Schwerbehinderte: Steuervergünstigung oder -befreiung bei entsprechender Kennzeichnung im Behindertenausweis
- Fahrzeuge mit Saison- oder Ruheversicherung: Steuerpflicht nur im angemeldeten Zeitraum
Kfz-Steuer und Versicherung
Obwohl Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung rechtlich getrennte Bereiche sind, besteht zwischen beiden ein enger Zusammenhang: Ohne gültige Kfz-Versicherung kann keine Zulassung erfolgen - und ohne Zulassung wird keine Steuer fällig. Die Steuer wird einmal jährlich im Voraus fällig und per Lastschrift eingezogen. Eine Überweisung ist in der Regel nicht möglich.
Wichtige Hinweise für Lkw-Halter
Bei Nutzfahrzeugen unterscheidet die Finanzverwaltung zwischen Lkw und Pkw - unabhängig von der Einordnung durch die Kfz-Zulassungsstelle. Wird ein Fahrzeug zwar als Lkw zugelassen, aber hauptsächlich zur Personenbeförderung genutzt, kann es steuerlich als Pkw eingestuft werden - mit höheren Steuerlasten. Eine korrekte Deklaration ist daher insbesondere bei Transportern, Pick-ups und Sonderaufbauten wichtig.
Die Kfz-Steuer stellt somit einen wichtigen Bestandteil der laufenden Fahrzeugkosten dar und sollte bei der wirtschaftlichen Betrachtung eines Fahrzeugs - insbesondere im gewerblichen Bereich - nicht unterschätzt werden.
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