UVB Versicherungslexikon
Halterhaftung
Halterhaftung bezeichnet die gesetzliche Haftung des Fahrzeughalters für Schäden, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs entstehen. Diese Haftung besteht unabhängig davon, ob der Halter selbst gefahren ist oder nicht.
Rechtsgrundlage
Die Halterhaftung basiert auf den gesetzlichen Regelungen des Straßenverkehrsrechts. Sie soll sicherstellen, dass Geschädigte bei einem Verkehrsunfall einen verlässlichen Anspruch auf Schadenersatz haben.
Bedeutung der Haftpflichtversicherung
Um die finanziellen Risiken aus der Halterhaftung abzusichern, ist in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese übernimmt im Schadenfall die Prüfung und Regulierung von Ansprüchen geschädigter Dritter.
Besonderheiten im gewerblichen Bereich
Für Unternehmen mit Fuhrparks kann die Halterhaftung eine erhebliche Bedeutung haben. Schäden im Straßenverkehr können schnell hohe Kosten verursachen, insbesondere wenn Personen verletzt werden oder umfangreiche Sachschäden entstehen.
Eine ausreichende Deckungssumme ist daher besonders wichtig, um das Unternehmen vor finanziellen Risiken zu schützen.
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