Lkw Versicherungslexikon
Schmerzensgeld
Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung, die einer geschädigten Person bei körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen zusteht, die durch einen Unfall oder ein anderes schädigendes Ereignis verursacht wurden. In der Kfz-Versicherung spielt Schmerzensgeld eine wichtige Rolle, insbesondere bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden.
Rechtliche Grundlage für Schmerzensgeld
Die gesetzliche Grundlage für Schmerzensgeld findet sich in § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort heißt es, dass bei einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung ein Anspruch auf angemessene finanzielle Entschädigung besteht. Ziel ist es, das erlittene Leid zumindest teilweise auszugleichen.
Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht immer dann, wenn:
- eine Person durch das Verschulden eines Dritten körperlich oder seelisch verletzt wurde
- ein Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Verletzung nachgewiesen werden kann
- keine Haftungsausschlüsse greifen (z.B. höhere Gewalt)
Im Bereich der Kfz-Versicherung übernimmt in solchen Fällen in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Zahlung des Schmerzensgeldes an die geschädigte Person.
Höhe des Schmerzensgeldes
Die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird im Einzelfall bestimmt. Berücksichtigt werden dabei unter anderem:
- Art und Schwere der Verletzung
- Dauer der Beeinträchtigung
- erforderliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte
- Folgeschäden (z.B. dauerhafte Einschränkungen)
- psychische Belastungen
Als Orientierung dienen sogenannte Schmerzensgeldtabellen, die Urteile aus der Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen zusammenfassen. Kleinere Verletzungen (z.B. Prellungen, Schleudertrauma) führen zu Summen im dreistelligen Bereich, während schwere oder bleibende Schäden auch fünfstellige Beträge rechtfertigen können.
Was ist bei der Geltendmachung zu beachten?
Wer Schmerzensgeld nach einem Unfall erhalten möchte, sollte:
- den Unfall gut dokumentieren (z.B. Polizeibericht, Zeugen, Fotos)
- ärztliche Atteste einholen und Behandlungen belegen
- den Anspruch schriftlich und rechtzeitig bei der gegnerischen Versicherung geltend machen
Bei komplizierten Fällen kann die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht sinnvoll sein, um den Anspruch professionell durchzusetzen.
Unterschied zu Schadensersatz
Während Schmerzensgeld für immaterielle Schäden gezahlt wird (also für Schmerzen, Leiden und seelische Belastungen), betrifft Schadensersatz materielle Einbußen - wie Reparaturkosten, Verdienstausfall oder Behandlungskosten. Beide Ansprüche können unabhängig voneinander bestehen und gemeinsam geltend gemacht werden.
Insgesamt ist das Schmerzensgeld ein wichtiges Instrument zur Wiedergutmachung bei Personenschäden im Straßenverkehr. Es trägt dazu bei, dass Betroffene für erlittenes Leid zumindest finanziell entschädigt werden.
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